Spekulatius: Vielleicht bezieht sich das "Z" - so wie Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl - auf den rechts daneben stehenden Wert "o" für offene Bauweise und soll die "Z"ulässige Art der Bebauung kennzeichnen?
Mein Gedanke war schon, ob sich das Z für Zentrumsnah bezieht. Da dieses Gebiet ziemlich im Zentrum dieser Ortschaft befindet.
Würde aber auch keinen Sinn ergeben und wenn warum sollte es in der Schablone stehen?
Mein Gedanke war schon, ob sich das Z für Zentrumsnah bezieht. Da dieses Gebiet ziemlich im Zentrum dieser Ortschaft befindet.
Würde aber auch keinen Sinn ergeben und wenn warum sollte es in der Schablone stehen?
Ich denke Z ist die Bauflächenbezeichnung, um das betroffene Areal in den textlichen Festsetzungen zu identifizieren.
Diese Theorie setzt aber voraus, dass es sich um einen recht weitläufigen Bebauungsplan handelt, sinnigerweise beginnt man ja mit A