Nutzungsschablone Bebauungsplan

4,20 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Nutzungsschablone Bebauungsplan
>> Zum 1. Beitrag <<

S

Scout

wenn's so stimmt wie ich denke.

"Offene Bauweise", keine zusammenhängenden Gebäudegruppen von mehr als 50 Meter Länge. Also freistehende Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte und RH. Ggf. auch Mehrfamilienhaus.

Der Gegensatz wäre eine Block- oder Riegelbebauung.
 
L

ltenzer

offene Bauweise ist offene Bauweise. Aber was hat das Z in der Nutzungsschablone zu bedeuten???
Vielleicht ein Relikt aus einer vergangenen Zeit, in welcher das Bauamt die "Z"ulässige Bauweise mit selbigem Buchstaben gekennzeichnet hat? Und benachbarte Baugebiete sind neuer und kriegen daher kein "Z" mehr?
 
R

RaBa2020

So, heute mal beim Planungsamt der Bauaufsichtsbehörde angerufen und nachgefragt was es nu denn mit der Schablone und dem Z auf sich hat.
Das Z ist weiterhin für > Zulässige Geschossigkeit und ist ein Fehler innerhalb der Nutzungsschablone
nutzungsschablone-b-plan-373705-1.jpg
 
Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2426 Themen mit insgesamt 84356 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Nutzungsschablone Bebauungsplan
Nr.ErgebnisBeiträge
1Gasbeton / Ziegel / Monolithische Bauweise - Wer kennt sich aus? 31
2Stahlbau Einfamilienhaus - Empfehlenswerte alternative Bauweise? 16
3Ideensammlung Grundriss Einfamilienhaus, Bauweise offen 43
4Grenzbebauung bei offener Bauweise - Nachbarzustimmung nötig? 14

Oben