"Offene Bauweise", keine zusammenhängenden Gebäudegruppen von mehr als 50 Meter Länge. Also freistehende Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte und RH. Ggf. auch Mehrfamilienhaus.
Der Gegensatz wäre eine Block- oder Riegelbebauung.
Vielleicht ein Relikt aus einer vergangenen Zeit, in welcher das Bauamt die "Z"ulässige Bauweise mit selbigem Buchstaben gekennzeichnet hat? Und benachbarte Baugebiete sind neuer und kriegen daher kein "Z" mehr?
So, heute mal beim Planungsamt der Bauaufsichtsbehörde angerufen und nachgefragt was es nu denn mit der Schablone und dem Z auf sich hat.
Das Z ist weiterhin für > Zulässige Geschossigkeit und ist ein Fehler innerhalb der Nutzungsschablone