WilhelmRo
Hallo Leute,
habe eine (hoffentlich) kurze Frage.
Wie lang ist der Abstand im OG von fertigem Fußboden zur Ecke, wo die Dachschräge beginnt?
Hier die Eckdaten:
_____________________________
Die maximal zulässige Wandhöhe, gemessen an der traufseitigen Außenkante der Außenwand
als Abstand zwischen unterem Bezugspunkt (siehe nachfolgender Absatz „Unterer
Bezugspunkt“) und Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss
der Wand (= oberer Bezugspunkt), darf bei Wohngebäuden
• mit zwei Vollgeschossen (II = I+D) höchstens 4,6m betragen
Unterer Bezugspunkt bei Wohngebäuden / Höhenlage der baulichen Anlagen
Bei Grundstücken, die höher als oder gleich hoch wie die Erschließungsstraße liegen
(Erschließung von Süden):
• die Oberkante des Erdgeschoss-Rohfußbodens darf am höchsten bestehenden
Geländepunkt am Wohngebäude nicht mehr als 30cm über dem bestehenden Gelände
liegen
_____________________________
Jetzt geht meine Rechnung von Oberkante Bodenplatte bis lichte Raumhöhe (Betondecke) OG 2,63m.
Plus Betonplatte OG 0,24m + Bodenaufbau OG 0,15m = 3,02m.
Jetzt werden die 4,6m außen gemessen (darum fett markiert).
Mit 48° Satteldach, steigt diese Höhe ja nach Innen an.
Darum ein bisschen Winkelberechnungen. (Die erspare ich euch, dafür habe ich ein Bild).
Ich gehe von 0.36m Außenziegel aus.
Zurück zu den 3.02m. Auf 4.6m fehlen 1,6m (gerundet).
Plus 0,4m (siehe Bild) = 2,0m
Was nimmt man für den Deckenaufbau an? Ich nehme jetzt mal 0,15m.
Heißt von Bodenunterkante OG bis zur Dachneigung sind es 1,85m?
Oder habe ich mich irgendwo verrechnet?
Danke euch!
mfg
habe eine (hoffentlich) kurze Frage.
Wie lang ist der Abstand im OG von fertigem Fußboden zur Ecke, wo die Dachschräge beginnt?
Hier die Eckdaten:
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Die maximal zulässige Wandhöhe, gemessen an der traufseitigen Außenkante der Außenwand
als Abstand zwischen unterem Bezugspunkt (siehe nachfolgender Absatz „Unterer
Bezugspunkt“) und Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss
der Wand (= oberer Bezugspunkt), darf bei Wohngebäuden
• mit zwei Vollgeschossen (II = I+D) höchstens 4,6m betragen
Unterer Bezugspunkt bei Wohngebäuden / Höhenlage der baulichen Anlagen
Bei Grundstücken, die höher als oder gleich hoch wie die Erschließungsstraße liegen
(Erschließung von Süden):
• die Oberkante des Erdgeschoss-Rohfußbodens darf am höchsten bestehenden
Geländepunkt am Wohngebäude nicht mehr als 30cm über dem bestehenden Gelände
liegen
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Jetzt geht meine Rechnung von Oberkante Bodenplatte bis lichte Raumhöhe (Betondecke) OG 2,63m.
Plus Betonplatte OG 0,24m + Bodenaufbau OG 0,15m = 3,02m.
Jetzt werden die 4,6m außen gemessen (darum fett markiert).
Mit 48° Satteldach, steigt diese Höhe ja nach Innen an.
Darum ein bisschen Winkelberechnungen. (Die erspare ich euch, dafür habe ich ein Bild).
Ich gehe von 0.36m Außenziegel aus.
Zurück zu den 3.02m. Auf 4.6m fehlen 1,6m (gerundet).
Plus 0,4m (siehe Bild) = 2,0m
Was nimmt man für den Deckenaufbau an? Ich nehme jetzt mal 0,15m.
Heißt von Bodenunterkante OG bis zur Dachneigung sind es 1,85m?
Oder habe ich mich irgendwo verrechnet?
Danke euch!
mfg