Den Bauantrag stellt immer der Bauherr. Der wird vom Architekten vorbereitet.
Eben. Und der Architekt ist beim Fertighausfritzen typischerweise der inklusive Zeichenknecht. Aber eben das soll sich der TE von seinem Anwalt erklären lassen. Wenn da "auf juristisch gelesen" drinsteht, er muß den Hauslieferanten "zum Jagen tragen", wenn er es eben so unterschrieben hat, dann ist das leider so - so weltfremd das auch ist. Gerade der "Fertig"haus-Bauherr ist bekanntlich typisch der bilderbuchmäßige blutige Laie, der den "fire and forget" Fullservice braucht (und wohl meist auch "Sie unterschreiben, der Rest wird ganz entspannt von uns geregelt" vom Handelsvertreter mündlich-wertlos versprochen wird).
Evtl will Okal Haus die Zusicherung, dass die Zufahrt mit deren Baufahrzeugen ( Mobilkran, Sattelauflieger, ...) gegeben und erlaubt ist?
Genau diese grundsätzliche Bebaubarkeit (Hecke in erforderlicher Breite eingerissen, Graben mit Schwerlaster zu überfahren erlaubt etcetera) ist erst einmal zu klären - und selbst wo da garkeine besonderen Rahmenbedingungen vorliegen, wird sich ein Lieferant immer dahinter verstecken, den diesbezüglichen ausdrücklichen Persilschein noch nicht abgehakt zu haben ! (insbesondere, wenn er irgendwelche Lieferzeit-Zusagen gegeben hat, bei denen ist IMMER das Kleingedruckte am wichtigsten).
Der TE hat wie mir scheint schlicht "Paragraf 1 der ungeschriebenen Bau-Ober-AGB" überlesen, der da lautet: 1. Lesen Sie VOR UNTERSCHRIFT
allergenauestens, welche
Pflichten für Sie im Vertrag stehen, denn 2. im Moment Ihrer Unterschrift verliert AUSNAHMSLOS ALLES VERKÄUFERGESCHWÄTZ SOFORT SEINE GÜLTIGKEIT !
(Satz 2 heißt auf Juristendeutsch: "
mündliche Nebenabreden bestehen nicht" = Geschwätz ist Zaubertinte !)