KlaRa
Moderator
Hallo Fragesteller oder Fragestellerin.
zunächst möchte ich einmal den -wenn mir auch nicht bekannten- Parkettleger vor unsachlichen Bewertungen wie "... war zu faul ..." in Schutz nehmen.
Sicherlich ist es so, dass im Wohnungsbau alle Scheinfugen in einem Estrich geschlossen, heißt: Flanken kraftschlüssig verbunden werden.
Werden (wieder ein Beispiel) Fliesen ohne Belag- oder Richtungswechsel verlegt, wird die (verschlossene) Scheinfuge überarbeitet.
Bei Holz und Holzwerkstoffen müssen wir uns andere Gedanken machen. Zum Beispiel, ob es sich um einen beheizbaren Estrich handelt (Fußbodenheizung).
Dann ist dringend angeraten, die Fuge zwischen Räumen, welche wir dann nicht "Schein"-, sondern Bewegungsfuge nennen, in den Oberbelag zu übernehmen.
Finden wir KEINEN Heizestrich vor und wurden die Scheinfugen kraftschlüssig (ordnungsgemäß) verschlossen, dann kommt es wieder auf die Holzart (Buche, Eiche, sonstiges), ob die Konstruktion abgesperrt, also mit mehreren Schichten versehen ist, ob es ein dickeres Massivparkett als Stabparkett ist oder ein Mosaikparkett, ggf, als Hochkantlamelle.
Das klingt alles kompliziert.
Ist es auch, wenn man es odnungsgemäß bewerten will. Und einen der wichtigsten Komponenten, den Klebstoff, den habe ich dabei noch nicht einmal berücksichtigt.
Lasse es uns einmal verständlich so ausdrücken:
Wenn es kein Heizestrich ist, auf dem Parkett verlegt wurde und ein Parkettklebstoff mit hart ausbildender Klebefuge, dann wird bei den angegebenen Raummaßen nichts ungewöhnliches auf Dich und das Parkett zukommen.
Jetzt eine nachträgliche Fuge zwischen Räumen ausbilden zu lassen ist Unsinn hoch zehn!
Denn das, was Dich optisch erwartet, das willst Du sicherlich auch bei handwerklich anspruchsvoller Ausführung nicht haben.
Kurz und prägnant ausgedrückt: das wird nichts!
Du hast ja eine Gewährleistungsphase, in welcher das Handwerksunternehmen für alle Schäden, die durch unsachgemäße Verlegung entstehen, einen Rechtsanspruch auf Nachbesserung. Was nicht bedeutet, dass ich die vorgenommene Verlegeart als "unsachgemäß" bezeichne!
Zu Deiner Frage: "Ach ja, er hat irgendein Vlies über die Dehnungsfuge geklebt. Der Sinn dahinter? "
Nun, er sollte (!) die Scheinfugen kraftschlüssig mit einem Reaktionsharz verschlossen und verspachtelt haben. Falls NEIN, dann hilft das Vlies auch nicht, und zwar gegen NICHTS (Wortspiel). Der Einbau wäre damit sinnfrei.
Schlusswort:
Freue Dich an dem fugenlosen Parkettboden, es gibt keinerlei Grund, sich zu verängstigen, aber halte dennoch für die nächsten 5 Jahre den Auftrag zur Parkettverlegung und/oder die Rechnung auffindbar in Deinen Akten fest .....
Gruß: KlaRa
zunächst möchte ich einmal den -wenn mir auch nicht bekannten- Parkettleger vor unsachlichen Bewertungen wie "... war zu faul ..." in Schutz nehmen.
Sicherlich ist es so, dass im Wohnungsbau alle Scheinfugen in einem Estrich geschlossen, heißt: Flanken kraftschlüssig verbunden werden.
Werden (wieder ein Beispiel) Fliesen ohne Belag- oder Richtungswechsel verlegt, wird die (verschlossene) Scheinfuge überarbeitet.
Bei Holz und Holzwerkstoffen müssen wir uns andere Gedanken machen. Zum Beispiel, ob es sich um einen beheizbaren Estrich handelt (Fußbodenheizung).
Dann ist dringend angeraten, die Fuge zwischen Räumen, welche wir dann nicht "Schein"-, sondern Bewegungsfuge nennen, in den Oberbelag zu übernehmen.
Finden wir KEINEN Heizestrich vor und wurden die Scheinfugen kraftschlüssig (ordnungsgemäß) verschlossen, dann kommt es wieder auf die Holzart (Buche, Eiche, sonstiges), ob die Konstruktion abgesperrt, also mit mehreren Schichten versehen ist, ob es ein dickeres Massivparkett als Stabparkett ist oder ein Mosaikparkett, ggf, als Hochkantlamelle.
Das klingt alles kompliziert.
Ist es auch, wenn man es odnungsgemäß bewerten will. Und einen der wichtigsten Komponenten, den Klebstoff, den habe ich dabei noch nicht einmal berücksichtigt.
Lasse es uns einmal verständlich so ausdrücken:
Wenn es kein Heizestrich ist, auf dem Parkett verlegt wurde und ein Parkettklebstoff mit hart ausbildender Klebefuge, dann wird bei den angegebenen Raummaßen nichts ungewöhnliches auf Dich und das Parkett zukommen.
Jetzt eine nachträgliche Fuge zwischen Räumen ausbilden zu lassen ist Unsinn hoch zehn!
Denn das, was Dich optisch erwartet, das willst Du sicherlich auch bei handwerklich anspruchsvoller Ausführung nicht haben.
Kurz und prägnant ausgedrückt: das wird nichts!
Du hast ja eine Gewährleistungsphase, in welcher das Handwerksunternehmen für alle Schäden, die durch unsachgemäße Verlegung entstehen, einen Rechtsanspruch auf Nachbesserung. Was nicht bedeutet, dass ich die vorgenommene Verlegeart als "unsachgemäß" bezeichne!
Zu Deiner Frage: "Ach ja, er hat irgendein Vlies über die Dehnungsfuge geklebt. Der Sinn dahinter? "
Nun, er sollte (!) die Scheinfugen kraftschlüssig mit einem Reaktionsharz verschlossen und verspachtelt haben. Falls NEIN, dann hilft das Vlies auch nicht, und zwar gegen NICHTS (Wortspiel). Der Einbau wäre damit sinnfrei.
Schlusswort:
Freue Dich an dem fugenlosen Parkettboden, es gibt keinerlei Grund, sich zu verängstigen, aber halte dennoch für die nächsten 5 Jahre den Auftrag zur Parkettverlegung und/oder die Rechnung auffindbar in Deinen Akten fest .....
Gruß: KlaRa