und in Summe eines seiner "Katalog-Häuser" günstiger anbietet?
Diesen Nebensatz verstehe ich nicht.
Ich meinte das - als Beispiel - in etwa so:
1) Wenn ich nur den GU beauftrage, eins seiner Kataloghäuser für mich zu bauen, kostet das z.B. 400.000 €.
2) Alternativ beauftrage ich meinen Architekten, plane im Prinzip genau dieses Kataloghaus mit dem Architekten und lasse den das ausschreiben. Würde dann der GU sein Kataloghaus tatsächlich zum Preis "400.000 € - XYZ €" anbieten, da er ja gewisse (Planungs-)Leistungen nicht mehr erbringen muss?
Ich hätte angenommen, dass der GU an seinem kalkulierten Preis für dieses Haus nicht mehr viel ändert, da er die Planungsleistung ja eh schon einmal erbracht hat und die sozusagen in der Mischkalkulation des GU mit drinsteckt. Eher könnte ich mir sogar einen Aufschlag vorstellen, da jede noch so kleine Abweichung vom Typenhaus ja einen Mehraufwand in der Planung des GU darstellt, sozusagen die "ungeliebte Abweichung von Schema F". (
Viebrockhaus mag das wohl zum Beispiel nicht, wenn man mit Änderungswünschen daher kommt.)