Wenn der AG nicht ca. die Hälfte der KV zahlen müsste, würde er das aber evtl. als Gehalt darauf legen. Der AG kalkuliert ja immer mit den gesamten Personalkosten...
Tja, Kinder muss man sich Leisten können. Einem Hz4-Empfänger rät man zur Verhütung...Die Beiträge steigen..was ist wenn ich noch 3 Kinder bekomme? ...!
Da wird nichts geteilt. Der Arbeitgeber zahlt was er muss (sei es laut Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Gesetz), damit der Arbeitnehmer die Arbeit macht. Im Umkehrschluss heißt das, dass sämtliche Lohnkosten (also Brutto + Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen + soweit vorhanden vermögenswirksame Leistungen und/oder betriebliche Altersvorsorge, Jobticket, Kantinenzuschuss etc. pp.) vom Arbeitnehmer zu erarbeiten sind. Daher halte ich den Begriff Arbeitgeberanteil für Augenwischerei. Das einzig gute daran ist, dass eine Betragserhöhung automatisch zu einer (halben) Lohnerhöhung führt(e). Damals, bevor der "Arbeitgeberanteil" eingefroren wurde.teilt man sich ja (fast) den Betrag 50:50 mit dem AG....