Pflastersteine auf dem Gehweg plötzlich uneben

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C

costa

Selbst machen würde ich da gar nichts.

Hast du dort neu gebaut oder umgebaut oder in direkter Nachbarschaft? Wurde evtl. mit schwerem Gerät darauf herumgefahren?
 
L

lolerloler

Nein, wurde gar nichts gemacht. Ist alles schon zugebaut. Es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass auf dem Gehweg direkt vor dem Haus jemand mit dem schweren Baugerät rumfährt.
 
D

DG

Tja, so unterscheiden sich die Geister.

Der kleine Buckel bekäme bei mir nicht mal 'ne Wertung. Wenn man das unbedingt beheben will, würde ich die drei betroffenen Steine hochnehmen, sauber machen, den Dreck aus den Zwischenfugen entfernen, evtl. ein wenig (!!) vom Untermaterial rausnehmen, Platten wieder reinlegen, Gummihammer darauf, eine Hand voll Sand drüber, fertig.

Kann man natürlich auch erst 'ne Baufirma antanzen lassen und ein Angebot fertigen. Ich denke, auf das Angebot wartet man bis zum St.-Nimmerleinstag.

MfG
Dirk Grafe
 
C

costa

Tja, so unterscheiden sich die Geister.

Der kleine Buckel bekäme bei mir nicht mal 'ne Wertung. Wenn man das unbedingt beheben will, würde ich die drei betroffenen Steine hochnehmen, sauber machen, den Dreck aus den Zwischenfugen entfernen, evtl. ein wenig (!!) vom Untermaterial rausnehmen, Platten wieder reinlegen, Gummihammer darauf, eine Hand voll Sand drüber, fertig.

Kann man natürlich auch erst 'ne Baufirma antanzen lassen und ein Angebot fertigen. Ich denke, auf das Angebot wartet man bis zum St.-Nimmerleinstag.

MfG
Dirk Grafe
Wenn es einem nicht gehört muss man einfach nur dem Besitzer Bescheid geben und niemanden antanzen lassen.

Da man auf dem Handy keine Fotos über Tapatalk anschauen kann, kann ich keinen Buckel erkennen und bin davon ausgegangen, wie im Startpost erwähnt, dass es sich hier um was "größeres" handelt.
 
D

DG

Wenn es einem nicht gehört muss man einfach nur dem Besitzer Bescheid geben und niemanden antanzen lassen.
Der TE hat beschrieben, dass es sich um Privateigentum handelt, ich gehe wegen der Fotos davon aus, dass es sich um Anliegereigentum handelt, ergo gemeinschaftliches Eigentum.

Kann natürlich sein, dass es einem einzelnen anderen Eigentümer gehört und der TE nur Wegerechte etc. hat, dann hast Du Recht. Dann würde mich allerdings die Frage des TE wundern, denn dann würde man den Schaden schlicht dem Eigentümer melden und dürfte ohne dessen Einverständnis eh nichts machen.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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