Planerin erstellt keinerlei Berechnungen nach DIN 276

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Zuletzt aktualisiert 14.02.2025
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11ant

11ant

Also ja, wenn die LP 8 beauftragt wird, muss auch die Kostenfeststellung erfolgen - sie wird ja auch vom Auftraggeber bezahlt (oder zumindest will die Architekt die Kohle bekommen - unabhängig davon, was sie geleistet hat).
Wie weit das dann geht weiß ich nicht/ jedoch ist gerade meine einige Handhabe gegen diese Frau eben die Leistungen zu fordern, da sie ja bereits die schlussrechbung anmahnt - und mit Bezahlung dieser wären ja auch die Architektenleistungen abgenommen
(Spätestens) mit der Bezahlung von Leistungen die sie 2. nicht hätte erbringen dürfen und 1. nicht erbracht hätte wären nicht zuletzt auch ein Ordnungswidrigkeiten- und ein Straftatbestand verwirklicht.
Und da ich offensichtlich zu wenig wie ein Jurist denke, da ich immer noch nicht verstehe, welchen Nutzen das Dokument hat (außer den, dass ihr seine Erstellung bezahlen sollt), bleibt meine Meinung, eben einen Juristen zu beauftragen.
Ein Jurist würde auch nicht verstehen, was die TE jetzt noch mit der längst völlig nutzlosen Berechnung anstellen wollte. Es ist eine Grundleistung (wie gesagt, = Pflicht und nicht Kür, theoretisch abwählbar aber nicht einseitig). Die Architektin hat sie nicht erbracht und ihre Aussagen hierüber kann man einem Gericht als Beweis anbieten. Ob eine Rüge darüber nach vier Jahren noch anbringbar ist, weiß ich nicht - ich vermute aber ja, da die Frist wohl erst mit der Schlussrechnung beginnen wird. Wann die TE sich endlich anwaltlich beraten lassen wird, wissen die Götter. Die Feststellung, ob die Architektin tatsächlich eine ist, ist ja kinderleicht zu treffen und hier bereits beschrieben worden. Ich muß mich jetzt hier verabschieden (komme zwar gerade vom Einkaufen, aber habe das Popcorn vergessen). Ein Gezerre um diese Berechnung würde vom Amtsrichter Wunder vermutlich als Mißachtung des Gerichtes angesehen. Kindergarten.
 
A

Antjeaergert

Ich hab nicht mit Architekt gebaut, bin also bezüglich der HOAI komplett unbewandert.

Das erste was mir aufgefallen ist, wenn ich die Prozentangaben im Vertrag zusammenrechne, dann komme ich auf 87%. Sind doch nicht alle Leistungsstufen vereinbart?

Außerdem wäre vermutlich zu prüfen, welcher Stand der DIN 276 überhaupt anzuwenden ist. Der Vertrag ist ja sicherlich schon einige Jahre alt.
Hierzu mal danach suchen:
"Muss man Kosten ab sofort nach der neuen DIN 276 ermitteln?"

Wenn ich das richtig verstehe, gibt es größere Unterschiede zwischen alter und neuer DIN 276. Sofern hier noch die alte anzuwenden wäre muss bei der alten DIN die Kostenschätzung in Leistungsphase 2 nach DIN 276 gemacht werden. (Das ist laut #7 vermutlich passiert.)
Für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten könnte das zwar auch zur Anwendung kommen, aber scheinbar wurde abweichend wie im Vertrag angegeben die anrechenbaren Kosten nach der Bautabelle Winden ermittelt, also nicht nach denn tatsächlichen Kosten.


Und nochmal zur Kostenexplosion, dein Vater hat wie von dir behauptet eine Kostenschätzung nach der einzelnen Werke mit Minimum und Maximum bekommen. Wenn das Angebot des Mauerers so viel teurer als das Maximum ist, als dort geschätzt wurde, dann hätte man doch damals schon einschreiten können und die Notbremse ziehen können. Es ist ja durch sämtliche Medien gegangen, dass die Baupreise explodieren und die Handwerker Abwehrangebote schreiben.
Wenn jetzt nach 4 Jahren die Tochter (welche nicht Vertragspartner ist) mit lautem Hinweis kommt und alles der letzten 4 Jahre anzweifelt, was vom Vertragspartner vorher durchgewunken und unterschrieben wurde, dann würde ich die auch abtreten lassen.

Gegebenenfalls halt auch mit der Pauschalaussage, dass diese DIN ihr unbekannt ist.
(Spätestens) mit der Bezahlung von Leistungen die sie 2. nicht hätte erbringen dürfen und 1. nicht erbracht hätte wären nicht zuletzt auch ein Ordnungswidrigkeiten- und ein Straftatbestand verwirklicht.

Ein Jurist würde auch nicht verstehen, was die TE jetzt noch mit der längst völlig nutzlosen Berechnung anstellen wollte. Es ist eine Grundleistung (wie gesagt, = Pflicht und nicht Kür, theoretisch abwählbar aber nicht einseitig). Die Architektin hat sie nicht erbracht und ihre Aussagen hierüber kann man einem Gericht als Beweis anbieten. Ob eine Rüge darüber nach vier Jahren noch anbringbar ist, weiß ich nicht - ich vermute aber ja, da die Frist wohl erst mit der Schlussrechnung beginnen wird. Wann die TE sich endlich anwaltlich beraten lassen wird, wissen die Götter. Die Feststellung, ob die Architektin tatsächlich eine ist, ist ja kinderleicht zu treffen und hier bereits beschrieben worden. Ich muß mich jetzt hier verabschieden (komme zwar gerade vom Einkaufen, aber habe das Popcorn vergessen). Ein Gezerre um diese Berechnung würde vom Amtsrichter Wunder vermutlich als Mißachtung des Gerichtes angesehen. Kindergarten.
sie ist keine. Angeblich ist sie dipl ing. und nennt sich offiziell nur noch fachplanerin
 
11ant

11ant

sie ist keine. Angeblich ist sie dipl ing. und nennt sich offiziell nur noch fachplanerin
Dann hat sie die große Planvorlageberechtigung, aber mit Statik oder Ver- und Entsorgungsplanung allein kommt man bei einem solchen Projekt nicht weit. Der Vater hat ja keine Brücke oder ein Blockheizkraftwerk geplant. Was heißt "nur _noch_" ?
 
Zuletzt aktualisiert 14.02.2025
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