Planung bzw Raumaufteilungen - Was haltet ihr davon?

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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11ant

11ant

Das Grundstück gesamt ist 1.038m² groß. Also sollte etwas gebaut werden was der Bebauungsplan hergibt. Da für ein Einfamilienwohnhaus eine Mindestgrundstücksgröße von 450 m² erforderlich ist, wird das Grundstück geteilt. Darauf sollen 2 Wohnhäuser erstellt werden zum Verkauf!
Du willst Bauträger werden, in der Losgröße zwei Einfamilienhaus, aber nicht als Doppelhaus. Ob beide Häuser gleich aussehen oder Einzelstücke sind (von denen Du hier aber nur eines der beiden Modelle zeigst), haben wir bisher nicht erfahren. Ich nehme mal an, die Bonität für die Operation hast Du; Anstifter ist ein Finanzierungsberater; und ob Du am Ende erledigt bist, ist für dessen Profit egal. Laß´ Dir die Warnung durch den Kopf gehen - besser als die Kugel danach - daß das Schwachsinn ist: das Häuschen mit dem Chorerker ist derart individuell Geschmackssache, daß man so etwas nur mit konkreter Abnahmegarantie überhaupt zu bauen anfinge. Überhaupt würde jeder vernünftige Besitzer eines 1.038 qm Grundstückes sich für das Rohgrundstück einen Käufer suchen, der schon die Teilung bezahlt; und dann mit dem Geld für die eine Hälfte und der vom Käufer bezahlten Teilungsarie lustig pfeifend auf den Käufer für die zweite Hälfte warten - nach heutiger Marktlage wohl kaum eine Zigarette lang. Ob die Beiden dann E oder D darauf bauen, könnte Dir schon egal sein. Maximal - wenn ich denn unbedingt die Wertschöpfung des Bebauens noch mitnehmen wollte - würde ich ein Doppelhaus draufsetzen, aber schon das nicht ohne es konkret verkauft zu wissen. Bei Licht betrachtet, wirst Du nicht lange überlegen müssen, weshalb ich einen Finanzierungsberater hinter der Schnapsidee (und Dich als dessen nützlichen Dummen) vermute.

Brandschutz? Die Garage ist keine Grenzbebauung! Die Nachbargarage ist ca. 12 - 15 m entfernt
Hier vermute ich einen Irrtum. Auf dem Grundstück kann ich mir den Gesamtbaukörper durchaus zwar vom Zaun abgerückt, aber nicht gänzlich den Bauwich freihaltend vorstellen. Und wenn dem so wäre, würfe es nur die Frage auf, wozu. Da würde man doch wohl lieber die Garage schlicht in den Bauwich stellen, statt das Haus so schmal anzulegen (, daß man es mit einem Chorerker aufpeppen muß).
 
kbt09

kbt09



Das Haus 1 wäre dann so auf dem Grundstück:
planung-bzw-raumaufteilungen-was-haltet-ihr-davon-372125-1.png


Nach Süden soll dann noch Platz sein, es steht aber die Garage dazwischen. Unnötigerweise ist der Hauseingang an der schmalen Garageneinfahrt, wenn da eine Stufe notwendig ist, dann ist das unnötig eng.

Die "Lebensräume" haben alle West/Nord-Lage, dafür Auto, Eingang, Gäste-WC und Hauswirtschaftsraum mit schöner Südlage.
Unnötige Schrägwände im Haus, Weg in die Küche schlängelt sich am Tisch vorbei
 
P

Pumbaa

Bei Grundflächenzahl von 0,2 kommt man auch mit der bebaubaren Grundfläche bei 560 qm schnell an die Grenze...
 
R

RaBa2020

Bei Grundflächenzahl von 0,2 kommt man auch mit der bebaubaren Grundfläche bei 560 qm schnell an die Grenze...
nicht unbedingt. Bei Berücksichtigung einer zulässigen Überschreitung von 50% bei Anrechnung der bebauten und befestigten Flächen!
Da der Aufstellungsbeschluss des B-Planes nach 1990 liegt
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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