B
Bauexperte
Hallo,
Ich habe Dir in meiner ersten Antwort schon nahegelegt, Dich mit der zuständigen Architektenkammer in Verbindung zu setzen. Wenn es stimmt, was Du schreibst - und es sich dabei nicht um "Verständnisprobleme" handelt - versucht der Architekt "seine" Vorstellung des BV durchzusetzen und nicht Deine.
Liebe Grüsse, Bauexperte
Spontan und aus dem Bauch heraus, möchte ich zustimmen. "Dritte" ist ein dehnbarer Begriff; wenn es jedoch dem Vorankommen Deines BV dient, kann er sicher auch mit den Nachbarn kommunizieren. Peinlich ist sein Vorgehen keineswegs; ich finde es aber befremdlich, daß er solche Schritte nicht mit Dir/Euch abspricht. Das sind keine vertrauensbildende Maßnahmen.Darf ein Architekt im Namen des Bauherren eine Unterschriftenaktion bei Anwohnern im Baugebiet durchführen, ohne uns vorher darüber zu informieren bzw. uns dies mitzuteilen?
In einem Vorvertrag (Projektfindungsvertrag) lautet nämlich ein Teil eines Paragraphen:
„Mit diesem Vertrag ist das „Name des Architektenbüros“ bevollmächtigt, Verhandlungen mit Dritten und Behörden zu führen.“
Sind bei Dritten Anwohner im Baugebiet mit eingeschlossen und darf er das ohne uns zu informieren?
Ich habe Dir in meiner ersten Antwort schon nahegelegt, Dich mit der zuständigen Architektenkammer in Verbindung zu setzen. Wenn es stimmt, was Du schreibst - und es sich dabei nicht um "Verständnisprobleme" handelt - versucht der Architekt "seine" Vorstellung des BV durchzusetzen und nicht Deine.
Liebe Grüsse, Bauexperte