Planung Einfamilienhaus: Hilfe, Tipps, Anregungen, Kritik erwünscht

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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McEgg

McEgg

Dann kannst Du auch direkt einen freien Architekten mit der Planung des Einfamilienhaus beauftragen; ich erkenne keinen Vorteil.
Eigentlich hast du Recht. Allerdings will der freie Architekt für die Leistungsphasen 1-3 laut HOAI Rechner mehr als 7x so viel wie der GÜ.

Mit einem festen Anteil Rückvergütung; nehme ich an. Oder wird nach der HOAI abgerechnet?
Rückvergütet wird nicht. Entweder "verrechnet" beim anschließenden Bau mit dem GÜ, oder man hat für den gezahlten Betrag eine fertige Planung, die man zum anderen Bauunternehmer mitnehmen kann.

Ernsthaft - ich arbeite seit vielen Jahren gerne mit einem bestimmten Architekten zusammen; seine Entwürfe sind imho gut durchdacht und haben einen hohen Wiedererkennungswert. In Sachen technischer Neuerungen - gerade im Bereich erneuerbarer Energien, ist er aber irgendwie im 20 Jahrhundert "hängen" geblieben; und das, obgleich er erst noch die magische 50 erreichen muß. Zielt Deine Aussage auf die reine Planungslseistung ab, bin ich bei Dir. Geht es um vollumfängliche Beratung, sehe ich Architekten nicht wirklich am Puls der Zeit.
Das kann natürlich sein, dass das bei manchen so ist. Aber davor ist man nie gefeit.

Wenn dieser Schätzpreis es auch final in den Werkvertrag schafft - was überlegst Du noch?
Naja, ging ja darum sich alles mal anzuschauen und nicht einfach den nächst besten zu nehmen. Aber du hast schon Recht. Der GÜ steht aktuell ganz oben auf unserer Liste. Wir überlegen gerade, ob wir uns noch das ein oder andere Unternehmen anschauen.

Glaubst Du ernsthaft, daß Dein gelobtes Planungsbüro Garantien abseits deren Planungsleistung übernehmen?
Da sie nicht nur planen, sondern auch den Bau durchführen (als GÜ), hoffe ich das eigentlich schon. Zumindest ist deren Aussage, dass sie 5 Jahre Gewährleistung übernehmen, auf alles, was nicht in Eigenleistung erstellt wurde.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Eigentlich hast du Recht. Allerdings will der freie Architekt für die Leistungsphasen 1-3 laut HOAI Rechner mehr als 7x so viel wie der GÜ.
Ein GU/GÜ - was Dein Planungsbüro _nicht_ ist, hat zumeist feste Angestellte oder Kooperationen; hier werden Entwürfe und Bauanträge anders kalkuliert, als bei freien Architekten üblich. Dafür sind freie Architekten häufig die besseren Entwurfsverfasser. Es stellt sich also die Frage, was Dir wichtiger ist?

Rückvergütet wird nicht. Entweder "verrechnet" beim anschließenden Bau mit dem GÜ, oder man hat für den gezahlten Betrag eine fertige Planung, die man zum anderen Bauunternehmer mitnehmen kann.
Ich meinte keinesfalls, daß Du von einer eventuell vereinbarten Rückvergütung profitierst

Das kann natürlich sein, dass das bei manchen so ist. Aber davor ist man nie gefeit.
Stibimmt - erkennt aber jeder Laie bereits bei der Entwurfsvorstellung; ob diese bereits kostenpflichtig ist, liegt am Verhandlungsgeschick des Einzelnen.

Naja, ging ja darum sich alles mal anzuschauen und nicht einfach den nächst besten zu nehmen. Aber du hast schon Recht. Der GÜ steht aktuell ganz oben auf unserer Liste. Wir überlegen gerade, ob wir uns noch das ein oder andere Unternehmen anschauen.
Du widersprichst Dir hier schon ein wenig selbst; es scheint Dir primär um den Preis unten rechts zu gehen und nicht darum, was Du für den Preis unten rechts an geschuldeter Leistung real erhältst.

Da sie nicht nur planen, sondern auch den Bau durchführen (als GÜ), hoffe ich das eigentlich schon. Zumindest ist deren Aussage, dass sie 5 Jahre Gewährleistung übernehmen, auf alles, was nicht in Eigenleistung erstellt wurde.
Glauben kannst Du in der Kirche

Es müsste mich arg wundern, wenn das Planungsbüro für mehr, als die Entwürfe, Bauantrag und Werkpläne haftet. Der Werkvertrag über ein Stück Haus wird mit Sicherheit auf einen Dritten lauten; mach Dich also nochmals schlau.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
McEgg

McEgg

Ein GU/GÜ - was Dein Planungsbüro _nicht_ ist, hat zumeist feste Angestellte oder Kooperationen; hier werden Entwürfe und Bauanträge anders kalkuliert, als bei freien Architekten üblich. Dafür sind freie Architekten häufig die besseren Entwurfsverfasser. Es stellt sich also die Frage, was Dir wichtiger ist?
Haben sie ja... Partner, denen sie die Aufträge zum Hausbau geben.
Dass frei Architekten häufig die besseren Entwurfsverfasser sind glaub ich dir. Schon allein, weil du der Profi mit Erfahrung bist.

Du widersprichst Dir hier schon ein wenig selbst; es scheint Dir primär um den Preis unten rechts zu gehen und nicht darum, was Du für den Preis unten rechts an geschuldeter Leistung real erhältst.
Ne, natürlich nicht. Ich bin auf keinen Preis festgefahren. Darf gerne zw. 300k-400k schwanken. Natürlich ist man froh, wenn unter dem Strich der kleiner Preis steht.
Grundsätzlich ist mir eine gute Planung und eine gute Ausführung wichtig. Aber bei 40% mehr beim freien Architekten, muss ich halt leider aussteigen.
Ich will halt durch die Termine und Informationen versuchen, kein faules Ei zu erwischen und unterm Strich eine ordentliche Leistung für das Geld, was wir aufbringen können, zu bekommen.

Glauben kannst Du in der Kirche
Bleib mir bloß weg mit Kirche.

Es müsste mich arg wundern, wenn das Planungsbüro für mehr, als die Entwürfe, Bauantrag und Werkpläne haftet. Der Werkvertrag über ein Stück Haus wird mit Sicherheit auf einen Dritten lauten; mach Dich also nochmals schlau.
Klar, ich versuch wie gesagt so viele Infos wie möglich zu sammeln. Alles hilft. Von daher bin ich froh, dass auch hier was zu der ganzen Sache geschrieben wird.
Wie hat die Welt nur ohne Internet funktioniert?
 
O

Otus11

Kommentare:
  • die Breite von 10m ergibt sich aus 19m Grundstücksbreite - 6m Doppelgarage (Grenzbebauung) - 3m Abstand zum Nachbar
Zu den 3 m Abstand zum Nachbarn:

Gibt es im Bebauungsplan eine Aussage dazu, dass die Tiefe der Abstandsflächen nach § 8 Abs. 6 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
(Landesbauordnung) von Grundstück. 0,4 H (= Höhe) nicht eingehalten werden müssen?

Bei Max. 9,5 m Firsthöhe wären es dann gar 3,8 m Abstand ...
 
McEgg

McEgg

Das wär ja was. Allerdings waren wir jetzt bei drei Unternehmen und da hat zumindest mal keiner darauf hingewiesen. Der freie Architekt ist den Bebauungsplan eigentlich genau durchgegangen.

Da steht folgendes drin
Im WA gilt die offene Bauweise. In der offenen Bauweise sind die Gebäude gemäß
§ 22 Baunutzungsverordnung mit einem seitlichen Grenzabstand gemäß Landesbauordnung zu errichten.
Muss ich mal nachfragen, ob das von dir genannte greift:
(6) Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,25 H. In Kerngebieten sowie in Sondergebieten, die nicht der Erholung dienen, kann eine geringere Tiefe als 0,4 H zugelassen werden, wenn die Nutzung der Gebiete dies rechtfertigt. In allen Fällen muss die Tiefe der Abstandsfläche jedoch mindestens 3 m betragen.
Danke für den Hinweis.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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