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Das sehe ich auch so: zuerst den aufbuddelbaren Bereich als "rettendes Ufer" anstreben und dann so auf dem kürzesten Weg nach Rom, daß man dabei möglichst wenig Langsamfließstellen einbaut.
Ich frag mal nach, ob es in Brandenburg erlaubt ist längere Strecken außerhalb der Bodenplatte schräg zu legen.
Falls es jemand im Forum weiß, gerne Bescheid sagen.