Wobei es in dem Text um öffentliche Flächen geht.
Ich hatte meine Angaben aus den Vorschriften der BWB. Dort wollen die einem das auch auf privatem Grund vorschreiben. Wobei bei nem Übergabeschaccht alles hinter dem Zähler ja in deinem Verantwortungs- und Haftungsbereich liegt. Insofern kann man da wahrscheinlich alles machen, was man will. Allerdings könnte bei einer Havarie evtl. die Versicherung einem einen Strick daraus drehen.
Und wenn es aufgrund einer Verkettung von ganz unglücklichen Umständen dazu käme, dass auf deinem Grund Schmutzwasser irgendwie in die Trinkwasserleitung gesogen werden sollte und man das nachweisen kann (praktishc unmöglich, denke ich, aber wer weiß), bist du wahrscheinlich auch dran.
Ist halt die Frage wie wahrscheinlich das wäre...