Planung Hausbau Einfamilienhaus - Gebäudeenergiegesetz 2023

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Hansi H.

Hallo zusammen!

Wir sind aktuell in der Planungsphase für ein massives Einfamilienhaus Wohnfläche 154m² (2 Vollgeschosse), 77m² Kellernutzfläche, 1010m³ umbauter Raum. Baustart ist auf Grund noch laufender Erschließungsmaßnahmen voraussichtlich ca. 08/2023.

Wir haben im August den Bauvertrag (schlüsselfertig) unterschrieben mit Standard nach Gebäudeenergiegesetz 2020. Nachdem die KfW Förderungen auf Eis gelegt waren, haben wir uns ehrlicher Weise mit dem Thema Energieeffizienz mit dem Gefühl einen ausreichend hohen Standard zu bekommen erstmal nicht weiter beschäftigt.
Nun sind wir im Rahmen der weiteren Planung auf die kommenden Änderungen Gebäudeenergiegesetz 2023 gestoßen, die ,wie es sich liest, ja vom Bundesrat bereits beschlossen wurden?!

Geplant ist:
- Fernwärme als Energieträger
- 3-fach verglaste Fenster (U-Wert 0,6)
- Außenwände mit 36,5cm Ziegel (0,09W/mK)
- zentrale Wohnraumbelüftung mit Wärmerückgewinnung inkl. Keller
- Keller mit 25cm Bodenplatte und 25cm Betonwandstärke + 12cm Perimeterdämmung (0,035W/mK)
- Dach mit 20cm Zwischensparrendämmung (0,035W/mK) + 60mm Holzfaser als Aufsparrendämmung

Die notwendigen Änderungen für ein "förderfähiges" KfW55 Haus wurden uns aktuell mit ca. 15.000€ bepreist. Hätte mir für das Geld lieber eine Photovoltaik-Anlage gegönnt, falls es wirklich übrig geblieben wäre.

Die Änderungen Gebäudeenergiegesetz 2023 betreffen soweit ich das verstehe wohl keine Vorschriften zur Gebäudehülle, sondern den "Primärenergiebedarf". Kennt sich da jemand aus, ob das "Rechenspiele" sind oder mit den Änderungen tatsächlich die dem KfW55 Haus entsprechenden Investitionen notwendig werden?
Sind die zu erwartenden Energieeinsparungen dann wirklich ca. 15% im Vergleich zu KfW70/GEG2020 und lohnen sich die Mehrkosten somit auf jeden Fall oder ist das Wunschrechnerei?
Wir sind etwas angefressen, da uns das Unternehmen vor Unterschrift nicht auf die zu erwartenden Änderungen und somit eigentlich schon klare Kostensteigerung hingewiesen hat.

Vielen Dank für eure Meinungen!
Grüße Hansi
 
D

danielohondo

Eur GU hat doch bestimmt einen Fachmann, der für euch den Wärmeschutznachweis erstellen muss, den ihr dann im Bauamt vor Baubeginn abgeben müsst.
Wieso fragt ihr euren GU nicht?
 
H

Hansi H.

Natürlich fragen wir den, wollte ja nur wissen ob sich da jemand auskennt. Die Novelle wird ja außerdem alle betreffen, die jetzt planen und nächstes Jahr bauen.
 
D

danielohondo

Natürlich fragen wir den, wollte ja nur wissen ob sich da jemand auskennt. Die Novelle wird ja außerdem alle betreffen, die jetzt planen und nächstes Jahr bauen.
Wir bauen jetzt seit Oktober und ich glaube für uns gilt die Novelle nicht. Deswegen kann ich leider nicht viel dazu sagen.
Vermutlich kommt man gerade mit der Gasheizung nicht weit.

Ich habe auf der Gebäudeenergiegesetz Webseite folgendes gefunden:
"Das Gebäudeenergiegesetz ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Eine weitere Änderung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft (Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent)."

Das klingt für mich so, dass EH55 Pflicht wird
 
WilderSueden

WilderSueden

Soweit ich weiß entspricht die Neuregelung dem EH55, betroffen sind alle die ihre Baugenehmigung ab nächstem Jahr haben. Um einen gewissen Aufpreis werdet ihr wohl kaum herumkommen.
Größere Sorgen würde ich mir aber darum machen:
Baustart ist auf Grund noch laufender Erschließungsmaßnahmen voraussichtlich ca. 08/2023.

Wir haben im August den Bauvertrag (schlüsselfertig) unterschrieben
Was steht denn bei euch zum Thema Festpreis wenn zwischen Unterschrift und Baubeginn ein Jahr sind. Wieviel Luft habt ihr, wenn sich die Erschließung verzögert?
 
H

Hansi H.

Das Angebot ist an den Baupreisindex gekoppelt. War für uns die transparenteste Lösung. Wir haben aber eine Rücktrittsoption vom Vertrag, wenn wir die Eingabe- und Werksplanung zahlen.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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