H
Hansi H.
Hallo zusammen!
Wir sind aktuell in der Planungsphase für ein massives Einfamilienhaus Wohnfläche 154m² (2 Vollgeschosse), 77m² Kellernutzfläche, 1010m³ umbauter Raum. Baustart ist auf Grund noch laufender Erschließungsmaßnahmen voraussichtlich ca. 08/2023.
Wir haben im August den Bauvertrag (schlüsselfertig) unterschrieben mit Standard nach Gebäudeenergiegesetz 2020. Nachdem die KfW Förderungen auf Eis gelegt waren, haben wir uns ehrlicher Weise mit dem Thema Energieeffizienz mit dem Gefühl einen ausreichend hohen Standard zu bekommen erstmal nicht weiter beschäftigt.
Nun sind wir im Rahmen der weiteren Planung auf die kommenden Änderungen Gebäudeenergiegesetz 2023 gestoßen, die ,wie es sich liest, ja vom Bundesrat bereits beschlossen wurden?!
Geplant ist:
- Fernwärme als Energieträger
- 3-fach verglaste Fenster (U-Wert 0,6)
- Außenwände mit 36,5cm Ziegel (0,09W/mK)
- zentrale Wohnraumbelüftung mit Wärmerückgewinnung inkl. Keller
- Keller mit 25cm Bodenplatte und 25cm Betonwandstärke + 12cm Perimeterdämmung (0,035W/mK)
- Dach mit 20cm Zwischensparrendämmung (0,035W/mK) + 60mm Holzfaser als Aufsparrendämmung
Die notwendigen Änderungen für ein "förderfähiges" KfW55 Haus wurden uns aktuell mit ca. 15.000€ bepreist. Hätte mir für das Geld lieber eine Photovoltaik-Anlage gegönnt, falls es wirklich übrig geblieben wäre.
Die Änderungen Gebäudeenergiegesetz 2023 betreffen soweit ich das verstehe wohl keine Vorschriften zur Gebäudehülle, sondern den "Primärenergiebedarf". Kennt sich da jemand aus, ob das "Rechenspiele" sind oder mit den Änderungen tatsächlich die dem KfW55 Haus entsprechenden Investitionen notwendig werden?
Sind die zu erwartenden Energieeinsparungen dann wirklich ca. 15% im Vergleich zu KfW70/GEG2020 und lohnen sich die Mehrkosten somit auf jeden Fall oder ist das Wunschrechnerei?
Wir sind etwas angefressen, da uns das Unternehmen vor Unterschrift nicht auf die zu erwartenden Änderungen und somit eigentlich schon klare Kostensteigerung hingewiesen hat.
Vielen Dank für eure Meinungen!
Grüße Hansi
Wir sind aktuell in der Planungsphase für ein massives Einfamilienhaus Wohnfläche 154m² (2 Vollgeschosse), 77m² Kellernutzfläche, 1010m³ umbauter Raum. Baustart ist auf Grund noch laufender Erschließungsmaßnahmen voraussichtlich ca. 08/2023.
Wir haben im August den Bauvertrag (schlüsselfertig) unterschrieben mit Standard nach Gebäudeenergiegesetz 2020. Nachdem die KfW Förderungen auf Eis gelegt waren, haben wir uns ehrlicher Weise mit dem Thema Energieeffizienz mit dem Gefühl einen ausreichend hohen Standard zu bekommen erstmal nicht weiter beschäftigt.
Nun sind wir im Rahmen der weiteren Planung auf die kommenden Änderungen Gebäudeenergiegesetz 2023 gestoßen, die ,wie es sich liest, ja vom Bundesrat bereits beschlossen wurden?!
Geplant ist:
- Fernwärme als Energieträger
- 3-fach verglaste Fenster (U-Wert 0,6)
- Außenwände mit 36,5cm Ziegel (0,09W/mK)
- zentrale Wohnraumbelüftung mit Wärmerückgewinnung inkl. Keller
- Keller mit 25cm Bodenplatte und 25cm Betonwandstärke + 12cm Perimeterdämmung (0,035W/mK)
- Dach mit 20cm Zwischensparrendämmung (0,035W/mK) + 60mm Holzfaser als Aufsparrendämmung
Die notwendigen Änderungen für ein "förderfähiges" KfW55 Haus wurden uns aktuell mit ca. 15.000€ bepreist. Hätte mir für das Geld lieber eine Photovoltaik-Anlage gegönnt, falls es wirklich übrig geblieben wäre.
Die Änderungen Gebäudeenergiegesetz 2023 betreffen soweit ich das verstehe wohl keine Vorschriften zur Gebäudehülle, sondern den "Primärenergiebedarf". Kennt sich da jemand aus, ob das "Rechenspiele" sind oder mit den Änderungen tatsächlich die dem KfW55 Haus entsprechenden Investitionen notwendig werden?
Sind die zu erwartenden Energieeinsparungen dann wirklich ca. 15% im Vergleich zu KfW70/GEG2020 und lohnen sich die Mehrkosten somit auf jeden Fall oder ist das Wunschrechnerei?
Wir sind etwas angefressen, da uns das Unternehmen vor Unterschrift nicht auf die zu erwartenden Änderungen und somit eigentlich schon klare Kostensteigerung hingewiesen hat.
Vielen Dank für eure Meinungen!
Grüße Hansi