Du willst also eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung in einem Haus, dessen Bauunternehmer Du eine solche nicht zu planen zutraust. Zu diesem Zweck soll nun ein für Kontrollierte-Wohnraumlüftung spezialkompetenter Fachplaner im Brei der bauunternehmergeplanten Geschossdecke mit herumrühren, und der Planer oder ein Dritter sollen dann den Einbau vornehmen. Ob Du Dich selber danach noch lieb hast, versehe ich mal mit einem Fragezeichen; zumindest könntest Du geneigt werden, mit
@R.Hotzenplotz (der Dir allerdings in Sachen Kontrollierte-Wohnraumlüftung hier kein Warnbeispiel hinterlassen hat, aber seine Dunstabzugshaube war wohl auch kein Kinderspiel) eine Selbsthilfgruppe zu bilden ;-)
Also gut (oder nicht gut, aber mit viel beten machbar), spielen wir die Geschichte mal durch - meines Erinnerns (und außer Küchen- und Finanzierungsthreads kenne ich hier eigentlich alle seit ich hier bin und hatte damals etwa ein Jahr zurückgeblättert) leider ohne "Vorbilder" in diesem (und auch im grünen) Forum:
Dann gehen wir also von der Decke aus der bisherigen Planung aus. Die Kontrollierte-Wohnraumlüftung-Kanäle wiegen nicht die Welt, man wird die Decke also statisch nicht extra dafür ertüchtigen müssen. Im ungünstigen Fall könnte der Fußbodenaufbau über der Decke dicker werden, das würde die Treppe mit tangieren - allerdings nur linear, denn es wäre in beiden Stockwerken gleich, die Geschosshöhe als Abstand Oberkante Fertigfußboden EG bis Oberkante Fertigfußboden OG somit gleich - die Treppe wäre allerdings dann entsprechend höher "anzusetzen". Die bisher nicht vorgesehene Kontrollierte-Wohnraumlüftung könnte auch entsprechende Konsequenzen für die Unterseite der Decke haben. Dieser Effekt mag minimierbar sein, wenn man es z.B. mit Auslässe für Deckenspots oder Access Points abstimmt. In jedem Fall sollte dringend vor der Deckenbestellung und -bewehrungsplanung klar sein, an welchen Stellen der Kontrollierte-Wohnraumlüftung-Planer Deckendurchbrüche vorsieht. Und ich würde Dir auch wärmstens ans Herz legen, den Einbau der Kontrollierte-Wohnraumlüftung in das Baustellengeschehen einzutakten. Wenn Du aus der Kontrollierte-Wohnraumlüftung ein "das geht den GU nichts an" Gewerk machst, wird die Maßnahme im Endeffekt eine 1a Selbstgeißelung sein !
Bedenke: wir werden hier von wenigen cm Potential an lichtem Raumhöhenverlust reden - verkneife Dir also (außer wenn die Räume sonst nach Deiner Landesbauordnung zu niedrig würden) eine Geschosserhöhung, da das die Treppenplanung und damit ggf. an wesentlichen Stellen (klassisches Beispiel: Abstand Treppenaustritt / Badezimmertürzarge) den Grundriss zerschösse.