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Nein, auch uneigentlich. Das ist wohl - neben dem Irrglauben, "Bauträger" sei die korrekte Bezeichnung für einen Generalunternehmer - stark "mit Schuld" daran, daß viele Eigenheimträumenden das so schlecht auseinanderhalten können: ein Bauträger verkauft ein bebautes Grundstück - auch dann, wenn der Verkauf vor dem Baubeginn stattfindet; und sogar, wenn der Käufer sich durch Eingehen auf seine Planungswünsche als vermeintlicher "Bauherr" fühlt.Richtig, eigentlich. Hier hätte er jedoch auch kein Problem damit das Grundstück zu verkaufen und dann mit dem Bau zu beginnen.
Zum tatsächlichen Bauherren wirst Du also nicht allein dadurch, den Grundstückskaufvertrag schon vor dem Baubeginn zu unterzeichnen. Sondern nur, wenn Du als Grundstückskäufer Dir danach Deinen Bauunternehmer immer noch selber aussuchen darfst.
Steht jedoch im Grundstückskaufvertrag drin (oder ist anderweitig, z.B. durch Gleichzeitigkeit, damit verbunden), daß Du mit der Firma Eyalda Ismeinbruder Machtdischgutepreis bauen mußt, dann ist das ein verkappter Bauträgervertrag und als Koppelgeschäft für Dich mit steuerlichen Nachteilen verbunden.
Viele Käufer denken: "gekauft habe ich ja schon vor Baubeginn, also ist es mein Grundstück (richtig) und ich bin Bauherr (falsch). Man hat vielmehr ein (in der Zukunft) bebautes Grundstück gekauft. Im Worst Case ist man also Eigentümer eines mit einer Insolvenzruine kontaminierten Grundstückes ;-)
Richtig, Du irrst: kaufst Du das Grundstück mit dem Haus, gehört beides zusammen und das gilt dann auch steuerlich so. Ob das Haus vor seiner Bezahlung (oder der Verpflichtung zu seiner Abnahme und Bezahlung) noch ein Luftschloß ist, hindert diesen Zusammenhang nicht.Nur wenn du das Grundstück vorher schon besitzt, oder vorher kaufst, zahlst du die grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück. Oder bin ich hier komplett falsch informiert?