Anstatt nur die ersten Phasen (Modul A) zu beauftragen hat der Architekt uns einen Vertrag geschickt mit Kündigungsrecht nach jeder Phase. Sehe hier kein Problem. Ihr?
Ob das einen Unterschied macht, hängt von den Kündigungsfolgen ab - also, ob Ihr Euch dann über seinen entgangenen Gewinn aus nicht mehr erbrachten Phasen vergleichen sollt oder sich die Wege entschädigungslos trennen. Die Bündelung in die Module habe ich ja aus guten Grund so vorgenommen - nämlich, daß andere Abbruchzeitpunkte als nach Abschluss der Phasen 2 bzw. 5 nicht sinnvoll sind: zwischen Phase 2 und 3 macht ein "Sackenlassen" Sinn und liegt ein klassischer und häufiger Erkenntniszeitpunkt betreffend des Aspektes, ob man die "Chemie" miteinander als erfolgversprechend bewertet; die Baugenehmigung ist eine "Urkunde", nach der allein schon so zu bauen als ob sie selbst ein Plan wäre töricht wäre, mehr als dimensionskonkrete Skizzen sind ihre bildlichen Anlagen noch nicht. Die Detailplanung (Leistungsphase 5) von einem nicht zeugungsbeteiligten "Ziehvater" entwickeln zu lassen, ist mindestens ineffizient - daher meine Empfehlung, die Leistungsphase 5 denselben Planer übernehmen zu lassen, von dem auch die LP´ "1 bis 4" erbracht wurden. Und der Sinnabschnitt, der mit Architekt (und ggf. GU) das Modul C ist, läuft mit GU (aber ohne Architekt) anders ab. Mein Modulemodell ist keine alleingültige Universalwahrheit, aber die Heranführung des (typischerweise Laien) "Eigenheimbauherr" an das Begreifen professioneller Planungsabläufe, erstellt auf der Grundlage meiner etwa vierzigjährigen einschlägigen Erfahrung. Das Phasenmodell der HOAI selbst ist noch bewährter, entwickelt aus der Projektion der Tätigkeit auf ihre Vergütung, und geht als Normalfall von einer Durchbeauftragung des Architekten mit dem Gesamtwerk der Leistungsphase 1 bis 9 (bzw. beim Eigenheim klassisch nur 8) aus, und vernachlässigt auch den gelegentlich vorkommenden Wunsch nach einem Pferdewechsel.
wenn ich mich um gewisse Gewerke (zB Innenausbau oder teile davon wie Fliesen) selbst kümmern möchte [...] dann reduziert sich ja nicht die Bausumme, aber die „Bausumme in der Verantwortung des Architekten“
Ein Haus ist ein "Individuum", es hat nur
ein Anforderungsprofil an den Planer. Die prognostizierten Gesamtkosten sind nicht mehr und nicht weniger als ein
Hilfsmaßstab für die Honorarbemessung. In diesem Sinne sind Handwerker- und Eigenleistungen einander äquivalent und macht die Vergabe an den Profi oder sich selbst
lediglich kassenwirksam einen Unterschied. Der Architekt macht dabei den selben Job, egal ob nun der Jupp oder der Manni die Mörtelkelle schwingt.