Das hängt sehr von den Ambitionen beider Vertragspartner ab. Was fair klingt kann sehr schnell zu einem Problem werden...
Das ich sachma "handelsübliche Modell ´Architekt´" ist nicht gerade "geboren, um Gerddieter den Glauben an das Gute im Menschen zu nehmen", sondern ein integerer Intellektueller, der ganz friedlich und ohne fiese Hintergedanken Baukunst studiert hat. Dein persönliches Architektentrauma - ich hatte Dich gewiß schon darauf hingewiesen, daß Kommunikation eine Sender-Empfänger- und nicht eine Täter-Opfer-Angelegenheit ist, und die Feststellung einer Störung anhand des Ergebnisses nicht bedeutet, daß jemand aus niederen Motiven vorsätzlich schuldhaft gehandelt haben muß - sollte nicht dazu "dienen" allen Bauherren grundsätzlich Angst vor dem Architekten als gierig-hinterhältig-schlitzohrigem Monster zu machen, das nur darauf lauert, seine Zunge nach der Fliege auszustrecken ;-)
Du denkst ihr seid noch in der Grundlagenermittlung und willst raus aus dem Vertrag- da findet der Architekt er hat eigentlich schon einen genehmigungsfähigen Entwurf "erschaffen" und fordert entsprechenden Lohn... schon habt ihr Euren Streitpunkt...
Dein persönliches Trauma wie gesagt in allen Ehren, aber so ist das sachlich einfach Quatsch. "Grundlagenermittlung" im Sinne der HOAI meint, den Bebauungsplan, das Baugrundgutachten etcetera zu lesen. Ein Herumspielen mit Vorentwürfen ist bereits die "Vorplanung" und findet im Dialog mit den Bauherren statt, sodaß sie über den Fortgang auch nicht in Unkenntnis sein können. Ich war bei Deiner Formulierung des Auftrages an den Architekten nicht dabei und kann Dir daher leider nicht sagen, wie und wo genau Ihr den Grundstein für Euren unglücklichen Verlauf gelegt habt. Aber einen Grund für eine generelle Böswilligkeitsvermutung gegen Architekten sehe ich nicht, auch wenn bei manchen von ihnen ein Anlaß zur Unfähigkeitsvermutung besteht (wesbezüglich ich an anderer Stelle auch schon ausgeführt habe, wie z.B. eine Fehlsichtigkeit beim Kostenschätzen entsteht).