S
stephank1109
Hallo,
ich hoffe, Ihr habt einen Rat:
Wir haben folgende Situation:
Nach langer Suche haben wir uns für einen Baupartner (yt…g Bausatzhaus) entschieden. Das Gesamtpaket hat gepasst.
Somit haben wir vorerst einen Planungsvertrag unterschrieben.
Inhaltlich geht man hier so vor, dass die Planungskosten im Preis für das gesamte Bauprojekt enthalten ist. Baut man aber aus irgendwelchen Gründen nicht, muss dann aber die (erbrachte?) Architekten- und Planungsleistung bezahlt werden. 4.500,00 € netto. Dafür erhält man immerhin noch eine komplette Hausplanung.
Wir haben zwischenzeitlich nun eine private Situation, die uns derzeit keinen Baustart erlaubt. Schlechtestenfalls bauen wir deswegen sogar vorerst gar nicht.
Nun könnte ich den Planungsvertrag noch widerrufen. Der Architekt möchte aber den bestehenden Vertrag aufrecht erhalten und verspricht, dass uns keinerlei Kosten entstehen und auch keine Planungstätigkeiten erbracht werden, bis eine Entscheidung spätestens Ende März fällt.
Dies habe ich auch schriftlich:. Hier der Auszug:
2. Planungsvertrag
Grundsätzlich freuen wir uns, dass wir unser Bauvorhaben mit Ihnen umsetzen und dabei ein gutes Gefühl haben. Nun das kleine "Aber".
Ich möchte Sie bitten, das Widerrufsrecht bzw. die Widerrufsfrist zum Planungsvertrag vom 10.02. auf den 31.03. zu verlängern oder uns irgendwie valide schriftlich zu bestätigen, dass keinerlei berechnungsfähige Tätigkeiten bis dahin erbracht werden. Bitte verstehen Sie dies keinesfalls als Misstrauensakt. Da bei negativem Ausgang der besprochenen beruflichen Thematik ein Rücktritt vom Planungsvertrag die Folge wäre, möchten und können wir hier einfach jedes Kostenrisiko ausschließen.
Ich hoffe, dies ist möglich, da wir uns so den Widerruf des Planungsvertrags sparen könnten.
Antwort: Dies hatte ich Ihnen zugesagt. Wir werden den Planungsvertrag zunächst ruhen lassen. Ich hoffe, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber zu einer einvernehmlichen Lösung kommen und nicht der „worse case“ eintritt.
Reicht Ihnen das so??
Würdet Ihr besser doch erst einmal widerrufen (Gefahr, dass der Architekt etwas verschnupft ist) oder aufgrund der Bestätigung oben seitens Ytong ganz entspannt bleibe?
Wir wollen auf jeden Fall jegliches Finanzrisiko ausschließen. Könnte das am Ende Probleme geben, wenn ich den Vertrag nicht widerrufe und nicht bauen werde (vorausgesetzt, ich beauftrage den Architekten auch mit keinerlei Leistung)?
Vielen Dank für Eure Meinung!
ich hoffe, Ihr habt einen Rat:
Wir haben folgende Situation:
Nach langer Suche haben wir uns für einen Baupartner (yt…g Bausatzhaus) entschieden. Das Gesamtpaket hat gepasst.
Somit haben wir vorerst einen Planungsvertrag unterschrieben.
Inhaltlich geht man hier so vor, dass die Planungskosten im Preis für das gesamte Bauprojekt enthalten ist. Baut man aber aus irgendwelchen Gründen nicht, muss dann aber die (erbrachte?) Architekten- und Planungsleistung bezahlt werden. 4.500,00 € netto. Dafür erhält man immerhin noch eine komplette Hausplanung.
Wir haben zwischenzeitlich nun eine private Situation, die uns derzeit keinen Baustart erlaubt. Schlechtestenfalls bauen wir deswegen sogar vorerst gar nicht.
Nun könnte ich den Planungsvertrag noch widerrufen. Der Architekt möchte aber den bestehenden Vertrag aufrecht erhalten und verspricht, dass uns keinerlei Kosten entstehen und auch keine Planungstätigkeiten erbracht werden, bis eine Entscheidung spätestens Ende März fällt.
Dies habe ich auch schriftlich:. Hier der Auszug:
2. Planungsvertrag
Grundsätzlich freuen wir uns, dass wir unser Bauvorhaben mit Ihnen umsetzen und dabei ein gutes Gefühl haben. Nun das kleine "Aber".
Ich möchte Sie bitten, das Widerrufsrecht bzw. die Widerrufsfrist zum Planungsvertrag vom 10.02. auf den 31.03. zu verlängern oder uns irgendwie valide schriftlich zu bestätigen, dass keinerlei berechnungsfähige Tätigkeiten bis dahin erbracht werden. Bitte verstehen Sie dies keinesfalls als Misstrauensakt. Da bei negativem Ausgang der besprochenen beruflichen Thematik ein Rücktritt vom Planungsvertrag die Folge wäre, möchten und können wir hier einfach jedes Kostenrisiko ausschließen.
Ich hoffe, dies ist möglich, da wir uns so den Widerruf des Planungsvertrags sparen könnten.
Antwort: Dies hatte ich Ihnen zugesagt. Wir werden den Planungsvertrag zunächst ruhen lassen. Ich hoffe, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber zu einer einvernehmlichen Lösung kommen und nicht der „worse case“ eintritt.
Reicht Ihnen das so??
Würdet Ihr besser doch erst einmal widerrufen (Gefahr, dass der Architekt etwas verschnupft ist) oder aufgrund der Bestätigung oben seitens Ytong ganz entspannt bleibe?
Wir wollen auf jeden Fall jegliches Finanzrisiko ausschließen. Könnte das am Ende Probleme geben, wenn ich den Vertrag nicht widerrufe und nicht bauen werde (vorausgesetzt, ich beauftrage den Architekten auch mit keinerlei Leistung)?
Vielen Dank für Eure Meinung!