Wegen §54 WHG
Das Poolwasser richtig entsorgen: Die einfachste Variante, sprich die Versickerung auf dem eigenen Grundstück, ist nicht die Richtige und verboten. Poolwasser ist Schmutzwasser und nach dem Wasserhaushaltsgesetz als verändertes Frischwasser eingestuft. Das Frischwasser wird durch die Poolnutzung im häuslichen oder sonstigen Bereich verändert, z. B. durch Chemikalien (Chlor), Laub, Gras, Sand, Sonnencreme, Haare, usw., und muss über die Kanalisation entsorgt werden.
Damit ist dann übrigens auch die Befüllung per Gartenwasserzähler unzulässig.