mein Bausparvertrag hat mich bei unserem Neubau darauf hingewiesen, dass der Potenzialausgleich für die Erdung der Sat-Anlage nicht zusammen mit den restlichen Elektroleitungen verlegt werden darf. Die grün-gelbe Leitung läuft jetzt durch unser Bad in einem großen Kabelstrang verknippert bis unten.
In den Normen wird
empfohlen Antennen nur noch in geschützten Räumen wie insbesondere der Blitzschutzzone LPZ 0B nicht mehr direkt zu erden, sondern nach dem Stand der Technik mit getrennten Fangstangen zu schützen.
Direkterdungen mit min. 16 mm² Cu, 25 mm² Aluminium oder 50 mm² Blitzableiterdraht sind nach den Anerkannten Regeln der Technik (= Normminimum) weiterhin zulässig. Bei zum Glück seltenen Direkteinschlägen werden aber unvermeidlich Teilblitzströme in die Antennenanlage und die daran angeschlossenen Endgeräte eingekoppelt.
Das Risiko über die Versorgungsleitungen eindringender Überspannungen ist deutlich höher, weshalb ein Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443:2016-10 und DIN VDE 0100-534:2016-10 m. E. noch wichtiger als Außenableitung ist.
Muss die Leitung für die Erdung der Sat-Anlage separat verlegt werden?
Habe den Elektriker darauf hingewiesen, der aber nichts unternommen hat. Und jetzt drängt die Zeit ein wenig, weil die Sanitärleute den Boden für die Fußbodenheizung vorbereiten und die Kabel bald weg sind.
Es ist leider übliche Installationspraxis, dass Erdungsleiter aus zumeist 16 mm² Cu von den Installateuren mangels blitzschutztechnischem Problembewusstsein für gefährliche Näherungen als Blitzableiter innen verlegt und zudem an weitgehend untauglichen Verbindern ohne Zertifizierung gemäß Prüfnorm nach Klasse H = 100 kA angeklemmt werden (Links sind in diesem Forum untersagt).
In den Beispielbildern der für Antennensicherheit maßgeblichen IEC 60728-11 sind ausreichend isolierende äquivalente Trennungsabstände bei Ableitungen von Blitzschutzanlagen und getrennten Fangstangen obligatorisch. Ein direkt am Antennenträger angeschlossener Erdungsleiter von zumeist 16 mm² Cu ist keinesfalls ungefährlicher und wird sogar stärker als 50 mm² Blitzableiterdraht erwärmt, gleichwohl ist in keinem Beispielbild von Direkterdungen ein Trennungsabstand mit dem Kürzel
"s" eingezeichnet.
2012 hatte ich im zuständigen Normengremium DKE/K 735 beantragt die Beispielbilder für Direkterdungen an die Physik anzupassen und auch dort Trennungsabstände darzustellen. Da man aber den Elektrikern die Berechnung äquivalenter Trennungsabstände nicht zutraut, wurde immerhin beschlossen, dass Außenableitung Pflicht wird. Dieser Beschluss ist aber in die IEC 60728-11:2016 nicht eingeflossen.
Noch bevor die neueste IEC 60728-11 in Deutschland als DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2017-10 überhaupt in Kraft ist, wurde eine Revision angekündigt, anlässlich der hoffentlich auch für Erdungsleiter von Antennen Trennungsabstand eindeutig vorgeschrieben wird.
FAZIT:
- Blitzstromtragfähige Erdungsleiter von Dachantennen sollten ohne gefährliche Näherungen zu Personen und anderen Leitungen verlegt werden, was zumeist Außenableitungen erfordert.
- Berührbare Erdungsleiter sind nach IEC 60728-11 in PVC-Rohren mit 3 mm Wandstärke zu verlegen.
- Eine Kette ist nur so stark wie das schwächste Glied, Banderdungsschellen und HES die nicht nach Prüfnorm Klasse H zertifiziert sind, bieten nur einen fragwürdigen Schutz und sind nicht normkonform.