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Verträge sind einzuhalten.Auf Basis des Angebots haben wir Ende März einen Vertrag abgeschlossen (schriftlich Bestätigung über Auftragssumme und Positionen) wurde von beiden Parteien unterzeichnet und liegt uns vor.
Da hat jemand sein unternehmerisches Risiko mit Dummheit kombiniert.Im Vertrag ist nichts hinsichtlich Preiserhöhungen etc. vermerkt Bzw es gibt keinen Passus oder dergleichen.
Tja, juristisch würde der GU auf seinem Dummheitsschaden sitzenbleiben. Praktisch sehe ich damit zu rechnen, daß er sich den Verlust bei jeder Gelegenheit wieder hereinholt. Bei Aufmusterungen wird das eisernste Disziplin bedeuten, und ggf. etwas Schlitzohrigkeit.Wenn das schon so los geht, stelle dich auf teure Aufpreise bei Aufmusterungen ein. Hoffe eure Bauleistungsbeschreibung ist schon ausreichend umfangreich