Problem mit LRA: Standort Wärmepumpe

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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MayrCh

Welche Chance siehst du, Luft-Wasser-Wärmepumpe in WA oder gar MI zu verbieten?
Von Verbieten kann keine Rede sein. Das ganze muss genauer reglementiert werden. Der Leitfaden des LAI geht in die richtige Richtung.
Zu den Anforderungen an kleine Feuerungsanlagen gibt's ein Gesetz (1. BImSchV), das Anforderungen und Überwachungen festlegt. Für Luft-Wasser-Wärmepumpe gibt's in der Richtung Nix.
Meines Erachtens nach muss bei Antrag auf Genehmigung die schalltechnische Verträglichkeit mit der Nachbarschaft nachgewiesen werden. Mit den Schallleistungspegeln aus den Datenblättern lässt sich dieser Nachweis simpelst führen. Vor Inbetriebnahme der Anlage hat dann eine Emissionsmessung zu erfolgen (analog Kleinfeuerungsanlagen), nur halt nicht im Bezug auf Luftschadstoffe, sondern im Bezug auf Schall. Denn meine praktische Erfahrung zeigt, dass zum einen die vom Hersteller angegebenen Schallleistungspegel großteils "an den Haaren herbeigezogen" scheinen, und die Einbausituation der Geräte ebenfalls ungewöhnlich oft nicht im Mindesten dem Stand der (Lärmminderungs)Technik entspricht.
Außerdem sind die Luft-Wasser-Wärmepumpe-Geräte - ebenfalls in Anlehnung an die 1. BImSchV - wiederkehrend zu überwachen, meinetwegen alle 3 Jahre.

@TE: Wie hier schon oft angeklungen, stehst du mit deiner Aufstellsituation juristisch, technisch und vor allem auch zwischenmenschlich auf verlorenem Posten. Wenn der Anlagenstandort aus der Feder des Planers stammt: Dann würde ich umplanen lassen. Kostenneutral, versteht sich.
 
A

Alex85

Ist klar. Bau nen Haus, kauf ne Luft-Wasser-Wärmepumpe und ob das hinterher genehm ist, findet dann die Genehmigungslotterie heraus. Sorry, was du da vorschlägst ist ein teures Bürokratiemonster welches mit massiven Unsicherheiten verbunden ist. Irrsinnig.
Am besten noch den Wärmepumpe-TüV hinterher um zu kontrollieren, wo es nichts zu kontrollieren gibt.
 
M

MayrCh

teures Bürokratiemonster
Ich sehe nicht, wo die Umsetzung der 1. BImSchV für Kleinfeuerungen ein teures Bürokratiemonster ist. Kannst du mit das erläutern?

massiven Unsicherheiten
1. Wie verlässlich ist der vom Hersteller angegebene Schallleistungspegel
2. Entspricht die Geräteaufstellung dem Stand der Technik
Würde ich jetzt mal zum momentanen Zeitpunkt als Unsicherheiten stehen lassen. Wenn mal ein flächendeckendes Werkzeug der Planungs- und Ausführungskontrolle etabliert ist, gehen diese Unsicherheiten gegen 0 (Siehe wiederum: Kleinstfeuerungen).
Massive Unsicherheiten sehe ich hier ebenfalls nicht, worauf spielst du an?
 
A

Alex85

Ich sehe nicht, wo die Umsetzung der 1. BImSchV für Kleinfeuerungen ein teures Bürokratiemonster ist. Kannst du mit das erläutern?
Es geht nicht um Kleinfeueranlagen.
Aber da du davon nicht ablassen kannst: Der Unterschied ist, dass die Abnahme bei Kleinfeueranlagen letztlich rein pro forma ist. Die Produkte und Installationen sind gewissen Normen unterworfen, sodass davon ausgegangen werden kann, das bei fachgerechtem Einbau eine Abnahme keinerlei Problem darstellt.
Ganz anders ist dein Vorschlag bezüglich der Schallmessung am realen Objekt. Diese ist nicht vorhersagbar, da massiv von den lokalen Gegebenheiten abhängig. Man möge sich also ein Luft-Wasser-Wärmepumpe hinstellen um bei der Abnahme zu merken, dass das Nachbargebäude, dessen Schuppen oder Dachziegel, ganz besonders speziell Schall reflektiert, sodass die Messung daneben geht. Um dann was zu tun? Wärmepumpe abreissen? Boden auf und ans andere Ende des Grundstücks verlegen? Quatsch. Gäbe es eine solche Regel, wären Wärmepumpe tot da ein großes Risiko bestünde, dass die Neuanlage wieder entfernt werden muss. Das kommt einem impliziten Verbot gleich.

1. Wie verlässlich ist der vom Hersteller angegebene Schallleistungspegel
2. Entspricht die Geräteaufstellung dem Stand der Technik
Würde ich jetzt mal zum momentanen Zeitpunkt als Unsicherheiten stehen lassen. Wenn mal ein flächendeckendes Werkzeug der Planungs- und Ausführungskontrolle etabliert ist, gehen diese Unsicherheiten gegen 0 (Siehe wiederum: Kleinstfeuerungen).
Massive Unsicherheiten sehe ich hier ebenfalls nicht, worauf spielst du an?
Die Unsicherheit entsteht durch deinen Ansatz, die Betriebserlaubnis von Messungen vor Ort vorzunehmen. Da kommen neben Gerätespezifika und Ausführungsqualität plötzlich unfassbar viele Variablen hinzu, die durch die Lokation bedingt sind. Es ist vor Installation der Anlage also vollkommen unklar, ob eine Abnahme möglich ist.
Ebenso wenig ist ein regelmäßiger Check, wie bei Gasthermen, von Nöten, da es keine (Lebens)Gefahr gibt, die durch Nichtwartung entstehen könnte.
Im übrigen muss man nichts pauschal einer Kontrolle unterwerfen, das nur in wenigen Fällen ein Problem darstellt. Absolut falscher (unwirtschaftlicher) Ansatz. Da kannst du dir auch gleich nen Stempel vom Amt holen, dass deine Schuhe richtig gebunden sind.
 
M

MayrCh

Die Produkte und Installationen sind gewissen Normen unterworfen, sodass davon ausgegangen werden kann, das bei fachgerechtem Einbau eine Abnahme keinerlei Problem darstellt.
Du hast es erfasst, genau das ist der Punkt! Genau darauf, sowie einen optimierten, durchdachten Aufstellort der Außeneinheit zielt mein Hirngespinst hin. Anlassgeber für diese "gewissen Normen" war übrigens der Gesetzgeber mit seiner 1. BImSchV. Die Frage ist, warum Luft-Wasser-Wärmepumpe nicht auch einer "gewissen Norm" unterworfen werden.
Man möge sich also ein Luft-Wasser-Wärmepumpe hinstellen
Niemand stellt sich hoffentlich einfach so ne Luft-Wasser-Wärmepumpe hin. Das gehört sauber geplant. Sowohl Heiztechnisch als auch Schalltechnisch.
...um bei der Abnahme zu merken...
Die Schallmessung am realen Objekt ist dann im Nachgang des bei der Genehmigung erfolgten Verträglichkeitsnachweis ebenfalls rein pro forma. Genauso wie bei Gas- Öl- und Pelletheizungen ebenfalls eine reine Bestimmung der Emissionen der Quelle, keine Immissionsmessung beim Nachbarn; Besonderheiten auf dem Schallausbreitungsweg und dem Quell- und Empfängerumfeld sind schon im theoretischen Nachweis berücksichtigt. Und nein, dasist kein Hexenwerk, sondern erfolgt über Situationsgeführte Zuschlage; wir reden hier immer noch von einer Punktschallquelle. Der Wärmepumpen-Schallrechner des Bundesverbands Wärmepumpe macht das (übrigens in Anlehnung an das LAI-Blatt) schon sehr gut, Schwachstelle sind hier fast ausnahmslos die vom Hersteller "gewürfelten" Schallleistungspegel der Anlagen.
dann was zu tun? Wärmepumpe abreissen?
Zurück zu den Kleinstfeuerungen: Was passiert, wenn deine Öl- Gas- und Pelletheizung bei Inbetriebnahme oder einer wiederkehrenden Prüfung die Richtwerte der 1. BImSchV nicht erreicht?
unfassbar viele Variablen
Nein. Diese Unsicherheiten werden bereits im Verträglichkeitsnachweis im Zuge der Genehmigung beseitigt, idealerweise schon im Planungsprozess zuvor.
Es ist vor Installation der Anlage also vollkommen unklar, ob eine Abnahme möglich ist.
Siehe Nachweis im Genehmigungsprosess.
Ebenso wenig ist ein regelmäßiger Check, wie bei Gasthermen, von Nöten, da es keine (Lebens)Gefahr gibt, die durch Nichtwartung entstehen könnte.
Von Regelungen zur Betriebssicherheit war und ist nicht die Rede. Die 1. BImSchV befasst sich mit Luftreinhaltung und Energieeffizienz.
Im übrigen muss man nichts pauschal einer Kontrolle unterwerfen, das nur in wenigen Fällen ein Problem darstellt. Absolut falscher (unwirtschaftlicher) Ansatz. Da kannst du dir auch gleich nen Stempel vom Amt holen, dass deine Schuhe richtig gebunden sind.
Dieser Argumentation folgend wäre der TÜV beim Auto wie auch jedweder andere wiederkehrende Technische Prüfung obsolet. "Wenige Fälle" (Wobei meine berufliche Erfahrung eine andere ist) sind nun mal unweigerlich das Ergebnis wiederkehrender Technischer Kontrollen und daher ein Indiz für deren elementare Bedeutung, nicht deren Überflüssigkeit.
 
F

FranzKa

Und was stattdessen (Luftwärmepumpe) nutzen ?
Gas mit Solarthermie unwirtschaftlich!
Pellets? Brauste viel Platz im Keller.
Erdwärme? Wir haben 240qm Haus. was tun?
Architekt will auch Luftwärmepumpe.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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