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MayrCh
Von Verbieten kann keine Rede sein. Das ganze muss genauer reglementiert werden. Der Leitfaden des LAI geht in die richtige Richtung.Welche Chance siehst du, Luft-Wasser-Wärmepumpe in WA oder gar MI zu verbieten?
Zu den Anforderungen an kleine Feuerungsanlagen gibt's ein Gesetz (1. BImSchV), das Anforderungen und Überwachungen festlegt. Für Luft-Wasser-Wärmepumpe gibt's in der Richtung Nix.
Meines Erachtens nach muss bei Antrag auf Genehmigung die schalltechnische Verträglichkeit mit der Nachbarschaft nachgewiesen werden. Mit den Schallleistungspegeln aus den Datenblättern lässt sich dieser Nachweis simpelst führen. Vor Inbetriebnahme der Anlage hat dann eine Emissionsmessung zu erfolgen (analog Kleinfeuerungsanlagen), nur halt nicht im Bezug auf Luftschadstoffe, sondern im Bezug auf Schall. Denn meine praktische Erfahrung zeigt, dass zum einen die vom Hersteller angegebenen Schallleistungspegel großteils "an den Haaren herbeigezogen" scheinen, und die Einbausituation der Geräte ebenfalls ungewöhnlich oft nicht im Mindesten dem Stand der (Lärmminderungs)Technik entspricht.
Außerdem sind die Luft-Wasser-Wärmepumpe-Geräte - ebenfalls in Anlehnung an die 1. BImSchV - wiederkehrend zu überwachen, meinetwegen alle 3 Jahre.
@TE: Wie hier schon oft angeklungen, stehst du mit deiner Aufstellsituation juristisch, technisch und vor allem auch zwischenmenschlich auf verlorenem Posten. Wenn der Anlagenstandort aus der Feder des Planers stammt: Dann würde ich umplanen lassen. Kostenneutral, versteht sich.