Wurden denn Gewährleistungsansprüche überhaupt an euch übertragen? Wenn nein, wäre eure Forderung zur Mängelbeseitigung ja eigentlich gegen den GÜ gewesen (bzw dann die Insolvenzmasse) und dass die sich in der Insolvenz darum scheren, ist unwahrscheinlich.
Wenn das hier um Dinge geht, die nach der Insolvenz passiert sind, euch keine Gewährleistungsansprüche gegen die Subs übertragen wurden und ihr mit dem jetzt durch euch beauftragten Unternehmen, die Mängelbeseitigung abgemacht habt, dann kann er euch das in Rechnung stellen, ja. (So zumindest meine Einschätzung).
Seh es so, es hätte auch passieren können, dass der gar nicht mit euch weiterarbeiten will. Dann hättest du auch ein neues Unternehmen damit beauftragen müssen und könntest vermutlich nur die entstandenen Kosten als Insolvenzforderung anmelden (wo du dann vielleicht in ein paar Jahren mal 2-3% von wiedersiehst)