R
redman96
Moin zusammen,
haben in einem Neubaugebiet gebaut, in dem die Vorgaben zur Versiegelung bzw. zur Grundflächenzahl recht straff sind.
Bin mir sicher, dass einige Nachbarn die Vorgaben recht deutlich überschritten haben. Bei uns ist eine Terrasse geringfügig größer, als in der Bauanzeige angegeben, vom Gartenlandschaftsbauer umgesetzt worden. Was uns etwas unruhig macht.
Hat jemand Erfahrungen, in wie fern das vom Bauamt überhaupt überprüft wird bzw. ob eine geringfügige Überschreitung überhaupt auffällt bzw. wie diese geahndet werden würde? Was wäre die Konsequenz? Strafe und Rückbau?
Danke vorab für die Antworten!
haben in einem Neubaugebiet gebaut, in dem die Vorgaben zur Versiegelung bzw. zur Grundflächenzahl recht straff sind.
Bin mir sicher, dass einige Nachbarn die Vorgaben recht deutlich überschritten haben. Bei uns ist eine Terrasse geringfügig größer, als in der Bauanzeige angegeben, vom Gartenlandschaftsbauer umgesetzt worden. Was uns etwas unruhig macht.
Hat jemand Erfahrungen, in wie fern das vom Bauamt überhaupt überprüft wird bzw. ob eine geringfügige Überschreitung überhaupt auffällt bzw. wie diese geahndet werden würde? Was wäre die Konsequenz? Strafe und Rückbau?
Danke vorab für die Antworten!