E
EinHausfür5
Wandhöhe ist "jeweils bezogen auf den festgesetzten Höhenbezugspunkt der mittleren Fahrbahnoberkante der unmittelbar angrenzenden öffentlichen bzw. privaten Verkehrsfläche".
Da wir hier relativ flaches Land haben, würde ich das so deuten.
Zusätzlich muss die Oberkante der Erdgeschoßfußböden zwischen 0,1 und 0,5m über der mittleren Fahrbahnoberkante sein.
Also ja, wir müssen dann natürlich sehen, dass wir die Oberkante des EG dann so tief wie möglich setzen um das Maximum rauszuholen.
Da wir hier relativ flaches Land haben, würde ich das so deuten.
Zusätzlich muss die Oberkante der Erdgeschoßfußböden zwischen 0,1 und 0,5m über der mittleren Fahrbahnoberkante sein.
Also ja, wir müssen dann natürlich sehen, dass wir die Oberkante des EG dann so tief wie möglich setzen um das Maximum rauszuholen.