Rat: Hausausrichtung/Grundstücksgestaltung

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Zuletzt aktualisiert 01.12.2024
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Y

ypg

Hallo,


Ich gehe eher davon aus, daß die Schaffruren im Exposé sich am Bebauungsplan orientieren, daß heißt für Dich, daß keine Deiner Varianten umsetzbar ist.


Üblicherweise werden Garagen - sofern in den Textl. Festsetzungen nichts anderes beschrieben wird - nur im dafür vorgesehen Abschnitt genehmigt.

Du wirst sicher genau so bauen müssen, wie in der Anlage eingezeichnet; traufständig zum Wendehammer. Sollte ich mich irren, gibt der Verkäufer/das Bauplanungsamt sicher gerne Auskunft.

Liebe Grüsse, Bauexperte
Oftmals wird die Zufahrt auf das Grundstück geregelt. Scheinbar auch hier. Dennoch gibt es oft zwei Möglichkeiten für zB Eckgrundstücke.
Ich kann mir vorstellen, dass es hier zwei Optionen gibt: einmal die Garage dort, wo sie eingezeichnet ist und unten im Süden zum anderen Grundstück.

Mir erscheint aber die Bebauung wie vorgeschlagen als sinnvoll.... Habe ich wohl schon geschrieben?!
 
D

DiBu83

Danke erst mal für die schnellen Rückmeldungen und Hinweise.
Ich habe noch mal einen Auszug aus dem Bebauungsplan angehängt, hier ist ja beispielhaft die Variante 1 dargestellt.
Für mich stellen die blauen Linien das Baufenster dar.

@ Bauexperte: Dementsprechend könnte ich doch die 4 beschriebenen Varianten auch umsetzen, oder habe ich hier etwas übersehen?

Im Moment favorisieren wir auch die V3, da wir so an der lagen Seiten gen Süden die Wohnräume anordnen könnten. Die Küche würde dann aber gen Nordosten kommen und von der Straße/dem Eingang wegweisen.

Bei der Anordnung wie im Exposé,müssten wir, bei Verwendung der langen Seite für den Wohn-/Essberich, die Ausrichtung gen Nordosten machen. Das gefällt uns im Moment noch nicht so richtig.
rat-hausausrichtunggrundstuecksgestaltung-77742-1.jpg
 
D

DiBu83

Anbei noch mal der Grundriss wie wir ihn mal geplant hatten.
Für die Variante 3, könnte man diesen ja um 90° drehen und dann könnte das passen (Eingang und Treppemüssten sicherlich noch angepasst werden)

Habt ihr Vorschläge/Hinweise?

Bei der Hausanordnung wie im Exposé fehlt mir bei der Raumanordnung noch ein wenig Fantasie....
rat-hausausrichtunggrundstuecksgestaltung-77744-1.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Bauexperte

Guten Abend,

Für mich stellen die blauen Linien das Baufenster dar.
Das ist falsch. Die blauen Linien kennzeichnen die Begrenzung der zu bebauenden, gesamten Flächen; die gestrichelten Linien die Grenze der einzelnen Grundstücke.

@ Bauexperte: Dementsprechend könnte ich doch die 4 beschriebenen Varianten auch umsetzen, oder habe ich hier etwas übersehen?
Anhand dieses Flächennutzungsplanes kannst Du Deine Variante "1" bauen - das Baufenster ist das Kästchen unterhalb der "12"; auf Deinem Grundstück ist ebenfalls die Fläche für die Garage/den Carport markiert.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

DiBu83

@ Bauexperte:
Hm...so ganz kann ich mir das nicht vorstellen.
Die "dünne gestrichelte" Linie steht für die Grundstücksgrenze --> ja
Die "dicke, blaue" Linie steht für mich lt. Zeichenerklärung für die Baugrenze.

Da Kästchen unter der "12" stellt für mich nur eine mögliche Hausvariante inkl. Carport dar.
Wenn das aber das Baufenster wäre, dann wäre doch auch die Zeichnung mit der Anordnung wie im Exposé dargestellt gar nicht umsetzbar und allgemein das Baufenster extrem eingeschränkt.

Kenne mich da sicherlich nicht zu allzu gut aus, aber was ist der Unterschied zwischen " Begrenzung der zu bebauenden, gesamten Flächen" und einem "Baufenster" ?


Sorry...falls ich hier irgendetwas absolut übersehe....
rat-hausausrichtunggrundstuecksgestaltung-77751-1.jpg
 
B

Bauexperte

Hallo,

Die "dicke, blaue" Linie steht für mich lt. Zeichenerklärung für die Baugrenze.
Anhand der beigefügten Zeichenerklärung - leider nur in sw - kennzeichnet der durchgezogene, schwarze Strich das Baufenster (Baugrenze § 23 Baunutzungsverordnung). Für die Punkt/Strich/Punkt- und blau übermalte Linie liefert Dein aktueller Auszug der Zeichen keine Erklärung.

Aber, wie geschrieben - ich kann auch nicht über Wasser laufen. Frage halt bei der Verkäuferin nach

Kenne mich da sicherlich nicht zu allzu gut aus, aber was ist der Unterschied zwischen " Begrenzung der zu bebauenden, gesamten Flächen" und einem "Baufenster" ?
"Begrenzung der zu bebauenden, gesamten Flächen" kennzeichnet das gesamte Areal, was zu bebauen ist. Also nicht nur Dein Grundstück, sondern alle Grundstücke im Flächenplan.

"Baufenster" - ist der Bereich Deines Grundstückes, welchen Du überhaupt nur bebauen darfst.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 01.12.2024
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