Y
ypg
Oftmals wird die Zufahrt auf das Grundstück geregelt. Scheinbar auch hier. Dennoch gibt es oft zwei Möglichkeiten für zB Eckgrundstücke.Hallo,
Ich gehe eher davon aus, daß die Schaffruren im Exposé sich am Bebauungsplan orientieren, daß heißt für Dich, daß keine Deiner Varianten umsetzbar ist.
Üblicherweise werden Garagen - sofern in den Textl. Festsetzungen nichts anderes beschrieben wird - nur im dafür vorgesehen Abschnitt genehmigt.
Du wirst sicher genau so bauen müssen, wie in der Anlage eingezeichnet; traufständig zum Wendehammer. Sollte ich mich irren, gibt der Verkäufer/das Bauplanungsamt sicher gerne Auskunft.
Liebe Grüsse, Bauexperte
Ich kann mir vorstellen, dass es hier zwei Optionen gibt: einmal die Garage dort, wo sie eingezeichnet ist und unten im Süden zum anderen Grundstück.
Mir erscheint aber die Bebauung wie vorgeschlagen als sinnvoll.... Habe ich wohl schon geschrieben?!