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Horst0976
Hallo zusammen,
ich plane ein Haus zu kaufen und hätte gerne euren Rat.
Das Haus ist BJ 1957 und wurde 2012 komplett modernisiert.
Dabei wurde unter anderem die Kellerdecke isoliert und eine Fußbodenheizung eingebaut. Dabei schrumpfte die Raumhöhe im EG auf ca. 220 cm (lichte Höhe).
Ich meine mal gehört zu haben, dass in BW die Raumhöhe mindestens 230 cm sein muss.
An sich stört mich die Raumhöhe nicht, da man sich ja auch bei 220 cm noch nicht den Kopf anstößt, aber ist der Umbau dann überhaupt rechtlich OK gewesen und wie ist es mit einem eventuellen Wiederverkauf?
Gibt es sonst noch Nachteile von so einer niedrigen Raumhöhe oder sogar Vorteile, die ich übersehen habe?
ich plane ein Haus zu kaufen und hätte gerne euren Rat.
Das Haus ist BJ 1957 und wurde 2012 komplett modernisiert.
Dabei wurde unter anderem die Kellerdecke isoliert und eine Fußbodenheizung eingebaut. Dabei schrumpfte die Raumhöhe im EG auf ca. 220 cm (lichte Höhe).
Ich meine mal gehört zu haben, dass in BW die Raumhöhe mindestens 230 cm sein muss.
An sich stört mich die Raumhöhe nicht, da man sich ja auch bei 220 cm noch nicht den Kopf anstößt, aber ist der Umbau dann überhaupt rechtlich OK gewesen und wie ist es mit einem eventuellen Wiederverkauf?
Gibt es sonst noch Nachteile von so einer niedrigen Raumhöhe oder sogar Vorteile, die ich übersehen habe?