Raumteilung "mit wenig Aufwand"

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Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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S

shenja

Frag mal vorab bei der Gemeinde an ob noch Straßenbaubeiträge kommen. Auch wenn eine Straße fertig aussieht muss sie nicht fertig und abgerechnet sein. Hier kann man als Berechtigter entsprechende Bescheinigungen von der Stadt anfordern. Nicht, dass da noch Beitragsbescheide in der Luft hängen.
 
K1300S

K1300S

Auch das lässt sich im Kaufvertrag regeln. Steht bei uns (nach Korrektur) auch so drin, dass der Verkäufer nicht für künftige Beiträge zuständig ist, aber das kann auch anders ausgestaltet werden.
 
K

Kensington

Liebe Mitlesende,

wir haben heute den Zuschlag bekommen :-)
Wie der Vertrag ausgestaltet wird, reiche ich Euch nach, sobald es soweit ist.

Liebe Grüße!
 
K

Kensington

Liebe Mitlesende,

ein kleines Update von mir, auch als Erfahrungsbericht für Haus(ver)Käufer, die ein ähnliches Vertragsmodell (zuerst bezahlen/bezahlt werden, wesentlich später übergeben) haben.
Unser Vertragsentwurf sieht vor, dass wir den Kaufpreis komplett am Jahresende bezahlen. Ein festes Auszugsdatum für die Verkäufer ist im Vertrag festgeschrieben und auch, dass bei Nichteinhaltung dieses Räumungsdatums eine Zwangsvollstreckung erfolgt. (Die Verkäufer haben, entgegen meiner Befürchtungen, keine kleinen Kinder mehr.) In der Zeit zwischen Kaufpreiszahlung und Räumung erhalten wir von den Verkäufern eine monatliche "Nutzungsentschädigung" (die explizit keine Miete ist und kein Mietverhältnis begründet, sondern ein Nutzungsrecht bis zur Räumung).
Die individuell veränderlichen Nebenkosten wie Gas, Strom, Warmwasser, aber auch die Abfallentsorgung bezahlen bis zur Räumung die Verkäufer. Gebäudeversicherung und Grundsteuer bezahlen wir bereits ab der Kaufpreiszahlung.
Dies scheint uns ein für alle faires Modell zu sein.

Derzeit warten wir nur noch auf das OK des Finanzierers der Verkäuferseite (bezüglich des Kaufvertrages), dann geht es (so alles gut geht) zum Notar.

Übrigens habe ich wegen des Hinweises auf mögliche Strassensanierungen/ ausstehende Zahlungen derselben hier im Thread im Bauamt angerufen und auch nach Altlasten im Boden etc. gefragt.
Ein sehr nettes Telefonat. (Es gab keine offenen Rechnungen oder Altlasten.) Später, als unsere Bank die Flächenberechnung aus der Bauakte wollte, habe ich sie ziemlich unbürokratisch und schnell bekommen, da ich bei dem Zuständigen für Bausachen schon den Fuß in der Tür hatte :)
Aus der Grossstadt kenne ich es eher kafkaesk, dass jegliche Behördenmitarbeiter eine Art Majestäten sind, welche telefonisch natürlich nicht erreichbar sind, sondern vereinzelte Audienzen gewähren, in deren Verlauf man, nach Konsultation mehrerer Kassenautomaten, Passbildboxen, mindestens zwei anderer Stellen und nach einer angemessenen Wartezeit von zwei weiteren Monaten eventuell das gewünschte Formular bekommt. Oder auch nicht ;-)

Vielen Dank für Eure Tipps! Fortsetzung folgt.
 
K1300S

K1300S

Nur zur Sicherheit: Habt Ihr wirklich alle Abgaben namentlich benannt und aufgeteilt? Müllgebühren sind ja auch Abgaben, genau so wie Abwasser oder die Gewässerunterhaltungspauschale des Landschaftsverbands (falls es die gibt). Das war bei uns natürlich so nicht geregelt und hat dementsprechend zu Diskussionen geführt.

Ansonsten: Wieso muss der Finanzierer des VERkäufers irgendetwas zustimmen? Der bekommt sein Geld und gut ist.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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