Realistische Höhe der Strafe pro Werktag bei Bauverzug

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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S

shakatak

Wenn ich ehrlich bin, finde ich solche Summen wie 900 € pro Werktag durchaus übertrieben. Allerdings sind 35 € meines Erachtens nach viel zu wenig. In unserem Fall würden zwei Familien in ein gemeinsam gebautes Haus ziehen. Sollten wir da nicht rechtzeitig rein können, müssten wir theoretisch gleich zwei Mieten weiter bezahlen. Praktisch allerdings hat man evtl. schon drei Monate vorher beide Wohnungen gekündigt und steht dann wenn es ganz blöd läuft auf der Straße...

Und dann? Soll man etwa versuchen zwei Hotelzimmer von den 35 € zu finanzieren? Dazu noch irgendwas anmieten, um das gesamte Hab und Gut unterzubringen + ggf. noch zwei Extra-Umzüge zahlen (alte Wohnungen <-> Hotel)? Da fände ich eher Beträge von ca. 100 € pro Tag angemessen.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Wenn ich ehrlich bin, finde ich solche Summen wie 900 € pro Werktag durchaus übertrieben.
Das erkenne ich aus Deinen bisherigen Antworten eher nicht ...

Allerdings sind 35 € meines Erachtens nach viel zu wenig. In unserem Fall würden zwei Familien in ein gemeinsam gebautes Haus ziehen. Sollten wir da nicht rechtzeitig rein können, müssten wir theoretisch gleich zwei Mieten weiter bezahlen. Praktisch allerdings hat man evtl. schon drei Monate vorher beide Wohnungen gekündigt und steht dann wenn es ganz blöd läuft auf der Straße...
Ich frage mich, nach welchen Kriterien Du Deinen Baupartner suchst, wenn Du bereits vorne ein worst-case-Szenario unterstellst?

Und dann? Soll man etwa versuchen zwei Hotelzimmer von den 35 € zu finanzieren? Dazu noch irgendwas anmieten, um das gesamte Hab und Gut unterzubringen + ggf. noch zwei Extra-Umzüge zahlen (alte Wohnungen <-> Hotel)? Da fände ich eher Beträge von ca. 100 € pro Tag angemessen.
2 Familien bedeutet 2 Verträge oder einen und dann ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung? Ein Zweifamilienhaus?

Warum suchst Du nicht den, aus meiner Sicht, logischen Weg und besprichst Deine Bedenken mit dem Vertragspartner Deines Vertrauens?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
S

shakatak

@Bauexperte: Ich frage mich, warum Dich meine Fragen so stören oder fühlst Du Dich in irgendeiner Weise damit angegriffen?

Natürlich werde ich mit dem Vertragspartner meines Vertrauens noch darüber sprechen, aber es ist doch wohl legitim, sich auf dieses Gespräch vorher ordentlich vorzubereiten und sich zu informieren - vor allem, wenn man von einer Sache keine Ahnung hat. Daher wollte ich erst mithilfe des Internets und speziell auch dieses Forums erst einmal schlau machen, um die im Vertrag genannte Summe überhaupt einschätzen zu können.

Ich gehe keineswegs von einem worst case Szenario aus. Allerdings baut man in der Regel nur einmal im Leben und ich muss Dir bestimmt nicht erklären, dass für die meisten Bauherren ein evtl. eingetretenes worst case Szenario ein finanzieller Ruin wäre. Insofern sollte es erlaubt sein, sich vorher mit allen Eventualitäten zu beschäftigen, anstatt gutgläubig (oder sollte ich besser sagen naiv) alles blind zu unterschreiben.
 
B

Bauexperte

Hallo,

@Bauexperte: Ich frage mich, warum Dich meine Fragen so stören oder fühlst Du Dich in irgendeiner Weise damit angegriffen?
Weshalb sollte ich mich angegriffen fühlen? Was mich stört, ist der Grundtenor Deiner bisherigen post; ich mache meinen Job schon lange genug, um erkennen zu können, daß Du Ungemach vorauseilend erwartest. Deshalb antworte ich darauf, andere User für vergleichbare Situationen zu sensibilisieren. Denn ein seriöser Anbieter will nichts mehr, als sein Bauherr: den Auftrag in beiderseitiger Zufriedenheit ausführen

Natürlich werde ich mit dem Vertragspartner meines Vertrauens noch darüber sprechen, aber es ist doch wohl legitim, sich auf dieses Gespräch vorher ordentlich vorzubereiten und sich zu informieren - vor allem, wenn man von einer Sache keine Ahnung hat. Daher wollte ich erst mithilfe des Internets und speziell auch dieses Forums erst einmal schlau machen, um die im Vertrag genannte Summe überhaupt einschätzen zu können.
Absolut i.O. - wenn da nicht stünde: "nach den empfohlenen Prozentsätzen müsste der Betrag bei uns irgendwo zwischen 500 und 900 € liegen! [...] oder versucht man uns über das Ohr zu ziehen?" Oder auch: "Da steht, dass der Bundesgerichtshof sogar 0,3 % der Bausumme je Werktag Fristüberschreitung empfiehlt! Das wären bei uns über 900,- €!!!" Mit 3 Ausrufezeichen ...

Ich gehe keineswegs von einem worst case Szenario aus. Allerdings baut man in der Regel nur einmal im Leben und ich muss Dir bestimmt nicht erklären, dass für die meisten Bauherren ein evtl. eingetretenes worst case Szenario ein finanzieller Ruin wäre. Insofern sollte es erlaubt sein, sich vorher mit allen Eventualitäten zu beschäftigen, anstatt gutgläubig (oder sollte ich besser sagen naiv) alles blind zu unterschreiben.
Das ist ein Punkt, welchen ich immer wieder ins Gespräch bringe; sowohl in der Realität, als auch hier auf dem Forum. Insoweit d´accord. Nur in Deinen Zeilen verborgen schlummert - vlt. unbewußt, kann ja sein (dann entschuldige ich mich gerne) - die fixe Idee, daß Du Recht hast, da Du ja im I-Net recherchiert hast. Wie sich gerade erwiesen hat, hast Du gerade nicht Recht; zu Deiner Ehrenrettung sei allerdings erwähnt, daß der Bauherren-Schutzbund ebenfalls nicht unbeteiligt ist.

Du schreibst, daß Du Laie auf dem Gebiet des Hausbau bist. Andererseits vermittelst Du mir das Gefühl, als wolltest Du - basierend auf I-Net-Wissen - Deinem zukünftigen Vertragspartner bereits im Vorfeld - und für den Fall der Fälle - mit einem Druckmittel begegnen. DAS ist sicher nicht das Fundament einer temporären Partnerschaft. Es könnte doch durchaus sein, daß Dein zukünftiger Vertragspartner Dir entgegenkommt?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
H

HilfeHilfe

@Bauexperte: Ich frage mich, warum Dich meine Fragen so stören oder fühlst Du Dich in irgendeiner Weise damit angegriffen?

Natürlich werde ich mit dem Vertragspartner meines Vertrauens noch darüber sprechen, aber es ist doch wohl legitim, sich auf dieses Gespräch vorher ordentlich vorzubereiten und sich zu informieren - vor allem, wenn man von einer Sache keine Ahnung hat. Daher wollte ich erst mithilfe des Internets und speziell auch dieses Forums erst einmal schlau machen, um die im Vertrag genannte Summe überhaupt einschätzen zu können.

Ich gehe keineswegs von einem worst case Szenario aus. Allerdings baut man in der Regel nur einmal im Leben und ich muss Dir bestimmt nicht erklären, dass für die meisten Bauherren ein evtl. eingetretenes worst case Szenario ein finanzieller Ruin wäre. Insofern sollte es erlaubt sein, sich vorher mit allen Eventualitäten zu beschäftigen, anstatt gutgläubig (oder sollte ich besser sagen naiv) alles blind zu unterschreiben.

Hallo,

du diskutierst hier zum Teil mit Bauträgern im Forum die aus der Praxis kommen.

Auch 100 € pro Tag, sprich 3.000 € Monat ist zu viel. Denkst du ein Bauträger möchte den Bauherren die Finanzen gesund schrumpfen.

Bei 50 € sollte eine mögliche Zwischenfinanzierung, Einlagerung von Möbeln und Motel möglich sein.


Zumal in der Regel man 3 Monate Kündigungsfristen hat und diese für den Baufortschritt vollkommen ausreichend sind um einzuziehen. Ich spreche jetzt aber nicht von Außenanlage, rein einziehen und in der neuen Immobilie schlafen
 
Musketier

Musketier

Zitat Bauherren-Schutzbund
"Bauherren sollten schon bei Vertragsabschluss darauf dringen, dass bei Überschreitung des Fertigstellungstermins eine maßvolle, aber Respekt gebietende Vertragsstrafe vereinbart wird. Für vorformulierte Bauverträge hält der Bundesgerichtshof eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % der Bausumme je Werktag Fristüberschreitung, Max. 5 % der Bausumme für angemessen. Nichts spricht dagegen, diesen Satz auch in Verträgen zwischen privaten Bauherren und Generalunternehmern anzuwenden."

In den Urteilen des Bundesgerichtshofes geht es um Wirksamwerden von Klauseln von Vertragsstrafen.
Dabei wurden Maximalwerte von Vertragsstrafen vom Gericht beurteilt.
Allerdings ging es da um relativ große Beträge (Urteil aus 2012 um ein Deichtor 3 Mio., Urteil aus 2003 um einen Betrag von 28 Mio. DM usw.)
Bei einer Firma kann ein nicht fertiggestelltes Bauwerk einen ganz anderen Schaden/Tag nach sich ziehen, als bei einem Häuslebauer.
Deshalb sollte man sich Fragen, was ist üblich und nicht was ist maximal möglich.
Und deswegen finde ich die Übertragung der Urteile auf den Häuslebauer vom Bauherren-Schutzbund schlichtweg falsch.
Der Schaden des Häuslebauers beläuft sich grundsätzlich erst mal auf die Doppelbelastung von Miete und Rate.
Hier gibt es sicher etwas Spielraum, den man mit dem Vertragspartner aushandeln kann.
Allerdings ein Ansatz des Rundumsorglospaketes eines Hotels kann man meines Erachtens nicht als Schaden ansetzen.

Auch sollte man bedenken, dass es nur um schuldhaften Verzug geht.
Zu frühes Kündigen der Wohnung kann bei schlechtem Wetter auch in die Hose gehen, da dann keine Vertragsstrafe fällig wird.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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