Ich arbeite beim Gericht und erstelle auch Gerichtskostenrechnungen; zwar aktuell nicht im Grundbuchamt, aber das ist nicht relevant. Beide Käufer haften gesamtschuldnerisch für die Kosten. Die Kostenrechnung wird daher tatsächlich nur an einen Käufer geschickt. Das ist bei Gericht so üblich, wenn es mehrere gesamtschuldnerisch haftende Kostenschuldner gibt. Dem Gericht ist es egal, wer von euch die Kosten bezahlt und wie ihr das im Innenverhältnis regelt. Welcher Schuldner die Rechnung erhält, ist wohl "Glückssache" :D. Ich nehme meistens den, der alphabetisch als erstes erscheint. Deine Rechnung hat so also seine Richtigkeit.
Die Eintragungsvermerke (also einen "Nachweis" über das, was tatsächlich im Grundbuch eingetragen wurde) bekommt in der Regel lediglich der Notar übersandt. Dieser lässt die Vermerke dann den Käufern zukommen. Ich gehe also davon aus, dass ihr in den nächsten Tagen Post vom Notar bekommt und dort ersehen könnt, was eingetragen wurde. Dann hast du auch deine Bestätigung, dass (vermutlich) alles korrekt eingetragen wurde :).