Rechnung Grundbucheintrag nicht an alle Käufer?

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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paul_ber

Okay, Dankeschön. Das finde ich zwar so nicht im Text, aber das ist vielleicht Bundeslandspezifisch oder ich verstehe es anders. Ich werde Montag mal im Gericht anrufen...
 
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toxicmolotof

Wofür der ganze Tara? Die Rechnung muss bezahlt werden und wenn es sich nicht steuerlich absetzen lässt, wäre mir der Rechnungsempfänger total egal.

Was in jedem Fall gilt: Gesamtschuldnerische Haftung
 
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paul_ber

Naja, da ich (noch) keinen Grundbuchauszug habe, sondern nur die Rechnung wüsste ich doch vor dem Zahlen schon gerne, ob die Eigentumsanteile richtig in das Grundbuch übernommen wurden.

Da die Rechnung (die wie ich verstehe auch gleichzeitig ein Bescheid ist) über den Grundbucheintrag nur an einen der beiden Käufer geht, befürchte ich, dass der Eintrag des zweiten Käufers vergessen worden sein könnte.
 
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Lanini

Ich arbeite beim Gericht und erstelle auch Gerichtskostenrechnungen; zwar aktuell nicht im Grundbuchamt, aber das ist nicht relevant. Beide Käufer haften gesamtschuldnerisch für die Kosten. Die Kostenrechnung wird daher tatsächlich nur an einen Käufer geschickt. Das ist bei Gericht so üblich, wenn es mehrere gesamtschuldnerisch haftende Kostenschuldner gibt. Dem Gericht ist es egal, wer von euch die Kosten bezahlt und wie ihr das im Innenverhältnis regelt. Welcher Schuldner die Rechnung erhält, ist wohl "Glückssache" :D. Ich nehme meistens den, der alphabetisch als erstes erscheint. Deine Rechnung hat so also seine Richtigkeit.

Die Eintragungsvermerke (also einen "Nachweis" über das, was tatsächlich im Grundbuch eingetragen wurde) bekommt in der Regel lediglich der Notar übersandt. Dieser lässt die Vermerke dann den Käufern zukommen. Ich gehe also davon aus, dass ihr in den nächsten Tagen Post vom Notar bekommt und dort ersehen könnt, was eingetragen wurde. Dann hast du auch deine Bestätigung, dass (vermutlich) alles korrekt eingetragen wurde :).
 
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paul_ber

So, es war alles wie Lanini und wewerad gesagt haben: die Rechnung galt uns beiden. Trotzdem haben es die Mitarbeiter des Notars oder im Grundbuchamt nicht geschafft, die richtige Verteilung der Eigentumsanteile gemäß Kaufvertrag einzutragen. Statt 30/70 aus dem Vertrag haben wir nun 50/50 im Grundbuch.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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