Rechtswidrige Bankgebühren zurückerstatten

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Zuletzt aktualisiert 03.11.2024
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K

klblb

Guest
@toxicmolotow @schubert79
Ich habe beruflich und privat seit Jahrzehnten mit Banken in Ihrer unterschiedlichsten Funktionen zu tun. Fängt an bei den üblichen Dingen als Privatmann (Girokonto, Anlagen), geht weiter mit privatem und beruflichem Handel in Wertpapieren aller Art und Märkte (für Vermögensverwaltung) und dann noch diverse Kreditdinge im privaten und beruflichen Bereich. Natürlich waren nicht alle Kontakte negativ, aber insgesamt ist ein Misstrauen angebracht. Wo die Möglichkeit bestand, einen rechtlich einwandfreien, aber moralisch bedenklichen Vorteil rauszuschlagen, war sich kaum eine Bank oder kaum ein Funktionsträger in der Bank zu schade.

Neben meinem hier erwähnten Kredit hatte ich die Tage wieder den Klassiker auf dem Tisch: wohlhabende, alte Frau geht zum Bankberater (DeuBa) und will konservative Anlagestrategie. Sie vertraut dem Typen und er packt ihr die wildesten Wertpapiere ins Depot. Andauernd wurde sinnlos umgeschichtet, um Gebühren zu kassieren. Natürlich hat sie ihm treudoof alles unterschrieben, was er ihr vorlegte. Was so mancher Bankberater beim Kleinanleger macht, zieht sich ja bis zu den ganz großen durch, siehe Liborskandal, um nur ein Beispiel zu nennen.
Naja, jedem seine eigene Meinung.
 
T

toxicmolotof

Und ich arbeite seit mehr als 10 Jahren in den verschiedensten Bereichen von Banken und habe von Kasse über Beratung bis hin zur Gesamtbanksteuerung sehr viele, wenn auch nicht alle Bereiche von Banken kennengelernt.

Ich habe bisher in keinem Bereich diese moralisch bedenklichen Verhaltensmuster gezeigt.

Daher kann ich dich leider nur bedauern, dass du anscheinend immer wieder an die falschen Personen gerätst.

Bei mir wäre weder dir, noch dieser Person so etwas widerfahren. Schade.
 
V

Voki1

Es ist doch viel leichter. Die Banken haben mit einer pauschalen Gebühr einen Preis für die Tätigkeiten erhoben, welche sie überwiegend zu eigenen Gunsten durchführen. Da wäre die Bonitätsprüfung (soll der Kredit an diese Person gewährt werden - Vermeidung von Ausfallrisiken - Vorteil für die Bank; die Bearbeitung des Kreditantrages in technischer Art (ohne die lässt sich ein Kredit innerhalb einer Bank ohnehin nicht verwalten - Erfordernis der Bank; Erstellung der Verträge (gesetzlich gefordert, geht eben ohne nicht - Erfordernis Bank). Wie üblich ist der Aufwand wieder (ohne jede Verhandlungsmöglichkeit) auf den Kunden umgelegt worden.

Die Urteile sind sachlich richtig und logisch nachvollziehbar. Das die Bank eine Gesamtrechnung (inkl. Gebühre) vorgenommen hat und sich sicher war, dass die Erfüllung des § 5 Preisangabenverordnung (Angabe des effektiven Jahreszinses) ausreichend transparent ist, das ist nun eben falsch. Die Gebührenberechnung war daher rechtswidrig und ist nach den Regelungen der ungerechtfertigten Bereicherung herauszugeben.

Für die Bank blöde, für die Kunden gut. Schlussendlich bleibt zu sagen, dass eine Streichung oder Verweigerung der Gebührenzahlung i. d. R. zu einer Ablehnung des Kreditantrages geführt hätte. Mithin sind die Gebühren Pflichtbestandteil gewesen und eben ich klar genug herausgestellt.

M. E. in Ordnung. Die Banken mögen Ihre Konditionenpolitik nachvollziehbar und transparent gestalten. Keine Kosten ohne genau Erklärung umlegen und nicht ständig komplexe neue Formulierungen und Gestaltungen kreieren. ;-)
 
T

toxicmolotof

Das ist doch wieder Nonsens hoch 10. Natürlich kann man dieser Argumentation folgen.

Aber dann soll mir der nächste Fliesenleger keinen Fliesenkleber und kein Fugenmateril in Rechnung stellen. Denn das liegt ja nicht in meinem Interesse dieses zu nutzen sondern ist alleine der ordnungsgemäßen Ausführung der ARdT geschuldet und somit ein Erfordernis des Fliesenlegers.

Ebenso die Überführungskosten meines nächsten PKW. Der Transport zum Händler ist rein im Eigeninteresse des Händlers, damit er mir den Wagen überhaupt verkaufen und übergeben kann. Sogar die Abholung im Herstellungswerk selbst kostet Überführungskosten!

Insofern haben jetzt einige wenige einen Vorteil, den die Gesamtheit der Kunden irgendwo zu tragen hat. Schuss ins Knie.
 
V

Voki1

Natürlich kann man dieser Argumentation folgen.
Genau. Ich folge dieser Argumentation und finde sie nicht nur schlüssig, sondern absolut tragend. Mir fallen aber noch eine ganze Reihe von anderen Gründen ein, die in den Urteilen allerdings nur sehr zart gestreift werden, die Argumentationskette aber stärken. Es geht konkret um die Pauschalieren der Bearbeitungsgebühr. Jeder Kfz-Betrieb berechnet für die "Bearbeitung" des Autos entweder einen Stundensatz, oder einen Arbeitswert, welcher den Aufwand und zeitlichen Einsatz für die Tätigkeiten pauschaliert (hier können die Zeiten kürzer oder länger sein, berechnet wird der Arbeitswert).

Die Banken berechnen oft z. B. 2 % Bearbeitungsgebühr (oft mehr) für die Bearbeitung eines (kleinen) Kreditvertrages. Dabei ist es unerheblich, ob die Kreditsumme EUR 2.000 für eine Urlaubsreise oder EUR 20.000 für einen Pkw-Kauf benötigt wird. Die "Bearbeitungsgebühr" (die ja den Aufwand der Bearbeitung Decken soll) beträgt für die Urlaubsreise EUR 40 und für den Pkw EUR 400. Ich behaupte, dass der betriebene Arbeitsaufwand in etwa identisch ist. Vermutlich sind die tatsächlichen Kosten für den Kredit der Urlaubsreise höher als die berechnete Gebühr und bei dem Pkw merkbar niedriger. Hier zahlt dann doch die Gesamtheit der Kreditnehmer mit höheren Krediten die Begünstigung der Gesamtheit der Kreditnehmer mit kleinen Krediten. ;-)

Schon hier wird klar, dass die "Bearbeitungsgebühr" eigentlich keine ist.

Ich bin überzeugt, dass wir Gebühren für die Bearbeitung der Kreditanträge schon in einigen Jahren nicht mehr sehen werden. Wir werden immer mehr dazu überleiten, dass wir unsere Erträge im Zins finden. Und das ist auch gut so (um mal jemand prominenten zu zitieren). ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 03.11.2024
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