Natürlich kann man dieser Argumentation folgen.
Genau. Ich folge dieser Argumentation und finde sie nicht nur schlüssig, sondern absolut tragend. Mir fallen aber noch eine ganze Reihe von anderen Gründen ein, die in den Urteilen allerdings nur sehr zart gestreift werden, die Argumentationskette aber stärken. Es geht konkret um die Pauschalieren der Bearbeitungsgebühr. Jeder Kfz-Betrieb berechnet für die "Bearbeitung" des Autos entweder einen Stundensatz, oder einen Arbeitswert, welcher den Aufwand und zeitlichen Einsatz für die Tätigkeiten pauschaliert (hier können die Zeiten kürzer oder länger sein, berechnet wird der Arbeitswert).
Die Banken berechnen oft z. B. 2 % Bearbeitungsgebühr (oft mehr) für die Bearbeitung eines (kleinen) Kreditvertrages. Dabei ist es unerheblich, ob die Kreditsumme EUR 2.000 für eine Urlaubsreise oder EUR 20.000 für einen Pkw-Kauf benötigt wird. Die "Bearbeitungsgebühr" (die ja den Aufwand der Bearbeitung Decken soll) beträgt für die Urlaubsreise EUR 40 und für den Pkw EUR 400. Ich behaupte, dass der betriebene Arbeitsaufwand in etwa identisch ist. Vermutlich sind die tatsächlichen Kosten für den Kredit der Urlaubsreise höher als die berechnete Gebühr und bei dem Pkw merkbar niedriger. Hier zahlt dann doch die Gesamtheit der Kreditnehmer mit höheren Krediten die Begünstigung der Gesamtheit der Kreditnehmer mit kleinen Krediten. ;-)
Schon hier wird klar, dass die "Bearbeitungsgebühr" eigentlich keine ist.
Ich bin überzeugt, dass wir Gebühren für die Bearbeitung der Kreditanträge schon in einigen Jahren nicht mehr sehen werden. Wir werden immer mehr dazu überleiten, dass wir unsere Erträge im Zins finden. Und das ist auch gut so (um mal jemand prominenten zu zitieren). ;-)