Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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11ant

11ant

Bspw. Kran würde mich auch nicht jucken, wenn er nicht nutzbar ist egal warum, muss er sich halt etwas anderes überlegen. Nicht dein Problem sondern seines wer was wo hoch trägt. [...] Wenn du Glück hast, geht ihm die Puste auf dem Weg aus und ihr bekommt doch noch einen gescheiten Nachbarn, wenn entsprechenden Fristen gerissen werden,
Ganz ehrlich: aus meiner Sicht wäre der Königsweg ernsthaft, es käme am Kopf des Grundstückes zu drei Besucherparkplätzen und anschließend zur Grünanlage "Bürgermeister-Dummkopf-Platz". Plan B auf meiner Wunschliste wäre, der unterbelichtete Nachbar baute treu und brav exakt das ihm gefahrlos zustehbare Haus, lasse sich dann alsbald scheiden und im Zuge der Teilungsversteigerung käme das Objekt in die Hände eines angenehmen Zeitgenossen.
 
G

goalkeeper

Nachdem Telefonat mit unserem GÜ sieht dieser evtl. die Standfestigkeit unseres Hauses gefährdet, nachdem unser Fundament komplett freigegraben wurde - daher haben wir gemeinsam mit unserem GÜ einen vor Ort Termin mit einem Bodengutachter, der eine Einschätzung abgeben muss, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht.

Normalerweise hätte lt. GÜ das Fundament 20-30cm im „Sand“ verbleiben müssen.
 
G

goalkeeper

Glücklicherweise ist die Standfestigkeit vom Haus gegeben. Allerdings sagt der Bodengutachter, dass das Fundament frostsicher eingepackt werden muss mit einigen qm Erde. Also kann der Nachbar erstmal tätig werden. Allerdings ist da auch wieder Ärger wg. der Kostenübernahme vorprogrammiert.

Und unser GÜ ist aktuell nicht mehr scharf die Unterfangung durchzuführen wegen evtl. Gewährleistungsansprüche - verständlicherweise.
 
kbt09

kbt09

@goalkeeper ... finde ich erstmal sehr schön, dass du uns hier auf dem Laufenden hältst. Ich glaube es gibt hier eine Menge User, die gerne wissen würden, wie diese Story irgendwann mal enden wird.

Deinen GÜ kann ich absolut verstehen und bei der aktuellen Auslastung wird es für deinen Nachbarn sicher mehr als schwer werden, jetzt einen Bauunternehmer zu finden, der das Risiko auf sich nehmen wird. Ich stimme dir voll zu, nach den Verzögerungen kann es nur nach dir und dem Rat deiner Sachverständigen laufen. Und unterschreibe mal dick beim @11ant ... für den Bürgermeisterplatz.

Ich wünsche dir starke Nerven :)
 
C

cschiko

Glücklicherweise ist die Standfestigkeit vom Haus gegeben. Allerdings sagt der Bodengutachter, dass das Fundament frostsicher eingepackt werden muss mit einigen qm Erde. Also kann der Nachbar erstmal tätig werden. Allerdings ist da auch wieder Ärger wg. der Kostenübernahme vorprogrammiert.

Und unser GÜ ist aktuell nicht mehr scharf die Unterfangung durchzuführen wegen evtl. Gewährleistungsansprüche - verständlicherweise.
Du solltest dich, mal davon ab das der Verursacher es zahlen müsste, aber ggf. auch selbst "umsehen" das du jemand hast der dies sonst vornimmt. Würde dein GÜ dies ggf. machen? Denn in dem Fall wäre mir der Schutz meines Eigentums erstmal wichtiger, so dass ich es dann sonst auch selbst zahlen würde.

Das der GÜ da nicht mehr scharf drauf ist, ist ja verständlich. Denn bei Kenntniss der Hintergründe würde ich wohl auch net mehr mit dem Nachbarn zusammenarbeiten, auch wenn dein GÜ dir ja sonst eben sehr wohlgesonnen ist. Er wird da auch für sich dann abwägen, das dort eben ggf. Ärger drohen könnte. Einmal direkt und dann ggf. auch mal später, wenn es Probleme geben sollte und man es auf die Unterfangung schieben sollte. Die Frage ist natürlich was du nach Rechtslage zulassen muss? Je nach Bundesland und Nachbarschaftsrecht kannst du die Unterfangung glaube ich nicht "verhindern".
 
11ant

11ant

Glücklicherweise ist die Standfestigkeit vom Haus gegeben. Allerdings sagt der Bodengutachter, dass das Fundament frostsicher eingepackt werden muss mit einigen qm Erde. Also kann der Nachbar erstmal tätig werden. Allerdings ist da auch wieder Ärger wg. der Kostenübernahme vorprogrammiert.
Aus meiner Sicht nein. Der Winter naht, ich sähe die Zeit für einen Eilantrag auf eine Verfügung gekommen, daß der Nachbar die blanken Zahnhälse Deines Fundamentes wieder einzupacken habe. Da gehört der Kollege "Schiedsrichter in Robe" mal gebeten, den Foulspieler vom Platz zu stellen. Den Fangschuß würde ich mir hier nicht verkneifen.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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