Tja...zu früh gefreut: nachdem nun gestern das Ordnungsamt den Kranstellplatz genehmigte, hat sich wohl heute das Bauamt eingeschaltet und die Genehmigung wieder kassiert. Diverse Telefonate nützten wohl nichts. Der Kran muss weg.
Da die Straße nur eine Gesamtbreite von 6m hat, die Grundstücke eben auch nicht aufgefüllt sind, so dass man ihn weiter ins Grundstück stellen könnte, steht er zu weit auf der Straße. Somit soll er wohl tatsächlich wieder abgebaut werden. Mein GÜ meint, er hätte sowas in 25 Jahren noch nicht erlebt. Einen kleineren Kran gibt es nicht, in den Garten hinten rein heben funktioniert auch nicht. Nun sollen sich die Arbeiter eben rumärgern und die Schaltafeln mit dem Bagger bewegen. Das dauert geschätzt dann mal eine Woche länger.
Unfassbar: da bekommt man tatsächlich solch ein Grundstück hingew...t um dann uns Bauherren noch weitere Prügel zwischen die Beine zu werfen.
Ich werde dann mal am Montag persönlich im Bauamt vorstellig werden und versuchen das Problem zu klären.
Ich frage mich nur, wie denn die Fertighäuser, die alle einen Autokran brauchen, vorgehen sollen? Evtl. kann mir ja das Bauamt mit der Frage helfen.