Heute hatte ein Bauherr eines Mittelhauses eine Vor-Ort-Termin mit unserem Bauamt, da er ebenfalls eine Kran stellen möchte - wie kann er nur.
Es gibt wohl nun die hurtig zusammengeschusterte Maßgabe, dass Mittelhäuser maximal 1,25m mit ihrem Kran auf die Straße dürfen, größere Grundstücke (die es ja auch so zahlreich bei uns gibt), müssen den Kran komplett aufs Grundstück stellen.
Außerdem wird ein Vorabtermin auf der Baustelle mit dem Bauamt verpflichtend, um den Herren sein „Absperrkonzept“ vorzustellen. Erst dann gibts eine evtl. Teilsperrung durch das Ordnungsamt.
Danach gehts aber weiter mit dem munteren Reigen: dann bespricht man noch mal mit dem Bauamt die Baustelleneinrichtung - und erst dann bekommt man seine grünen/roten Punkt und kann starten.