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goalkeeper
Ok - danke für deine Info. Allerdings habe ich nur das weitergegeben, was die Bauherren der entsprechenden Grundstücke mir mitgeteilt haben, nachdem sie mit dem Bauamt Kontakt hatten.6x12 m mögen richtig sein aber ob die Terrasse mir reinzählt ist nicht sicher- entweder gibt der Bebauungsplan was extra oder man kann eine "wesentliche Erschwerung der zweckentsprechenden Grundstücksnutzung" als Einwand beim Amt vortragen.
Eigentlich kannste das Material zum Verfüllen nicht nehmen, da zu viel Lehm mit dabei ist. Allerdings hat mir die Bauherrin erzählt, Viebrockhaus würde wohl den Aushub aufwerten, so dass er wieder eingebaut werden kann. Ob das allerdings nur für den Garten, der ja nicht verdichtet werden muss oder auch für die Kfz-Stellplätze gilt, weiß ich aktuell noch nicht.Wenn man die Höhe sieht, Stelle ich es mir schwer vor das Grundstück aufzufüllen. Was passiert mit dem Aushub vom Viebrockhaus? Verteilt er es?
Wir machen uns auch schon über das Thema Auffüllung Gedanken. Ich habe Kontakt zu einem Bauherren eines Einfamilienhaus-Grundstücks, der evtl. auch mit unserem GÜ baut. Dessen Grundstück liegt deutlich näher an der Straße, so dass er wenig auffüllen und viel wegfahren müsste - vielleicht kann ich sein gutes Material abnehmen und einbauen lassen.