Da bin ich ja gespannt.
Bloß was erhofft Ihr Euch? Einen Nachlass beim Kaufpreis, so dass Ihr den Keller finanziert bekommt? Wie wahrscheinlich ist das?
Rein rechtlich wissen wir ja überhaupt noch nicht, ob die Gemeinde vor Verkauf hier in der Auskunftspflicht ist. Allerdings wurden in den Kaufvertrag viele Kleinigkeiten von der Gemeinde schreiben lassen wie z.B. dass man extra darauf hinweist, dass es im NBG keine Gasanschlüsse geben wird, dass es noch zusätzlich je Grundstück drei Vorstreckungen für je 1000 € für Wasser, Abwasser und Regenwasser geben wird usw. Aber solch eine wichtige Information wird einem vor Vertragsabschluss verwehrt? Das ist schon seltsam und schreit schier nach Versäumnis.
Ich erhoffe mir eigentlich dadurch nichts - erst einmal muss ich herausfinden, ob wir Recht haben. Hätten wir solch eine Info vorher gehabt, wäre die Bau- und Finanzplanung nämlich anders gelaufen. Ab hier kostet es unnötig Geld, welches nicht eingeplant ist. Klar haben wir einen Puffer - allerdings wäre es sehr ärgerlich, wenn ein Großteil schon dafür darauf gehen würde.