Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen

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Zuletzt aktualisiert 23.01.2025
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B

bortel

schon irgendwie frech was hier passiert. Wie soll das denn aussehen mit 1,5m unter 0....mal ganz davon ab was das für Probleme mit sich bringt
 
kaho674

kaho674

Was ich mich hier allerdings frage, weshalb die Gemeinde vor Verkauf nicht verpflichtet ist, einem über die deutlich höher liegende Straße zu informieren? Es war nie die Rede davon, dass es solche Unterschiede gibt. ...
Kann man da die Gemeinde nicht in die Pflicht nehmen?
Was sagen denn die Damen und Herren vom Amt selbst dazu?
Eventuell gibt es ja eine Lockerung bei den Bauvorschriften hinsichtlich Höhen?
Andernfalls könntest Du ja mit UG planen, wenn ich das jetzt richtig deute. Also Eingang wäre dann in der 2. Ebene. Alles auf Anfang.
 
G

goalkeeper

Was sagen denn die Damen und Herren vom Amt selbst dazu?
Eventuell gibt es ja eine Lockerung bei den Bauvorschriften hinsichtlich Höhen?
Andernfalls könntest Du ja mit UG planen, wenn ich das jetzt richtig deute. Also Eingang wäre dann in der 2. Ebene. Alles auf Anfang.
Die Herrschaften vom Amt wollen das Problem noch nicht verstehen - nach drei E-Mails ist wohl nun das Thema angekommen.

Da wir beim Notartermin auch unseren Bürgermeister kennengelernt haben, werden wir uns notfalls auch an ihn wenden.

Eine Lockerung der Höhen wird es nicht geben, da der Bezugspunkt lt. Bebauungsplan klar das Straßenniveau ist.
 
G

goalkeeper

Da bin ich ja gespannt.
Bloß was erhofft Ihr Euch? Einen Nachlass beim Kaufpreis, so dass Ihr den Keller finanziert bekommt? Wie wahrscheinlich ist das?
Rein rechtlich wissen wir ja überhaupt noch nicht, ob die Gemeinde vor Verkauf hier in der Auskunftspflicht ist. Allerdings wurden in den Kaufvertrag viele Kleinigkeiten von der Gemeinde schreiben lassen wie z.B. dass man extra darauf hinweist, dass es im NBG keine Gasanschlüsse geben wird, dass es noch zusätzlich je Grundstück drei Vorstreckungen für je 1000 € für Wasser, Abwasser und Regenwasser geben wird usw. Aber solch eine wichtige Information wird einem vor Vertragsabschluss verwehrt? Das ist schon seltsam und schreit schier nach Versäumnis.

Ich erhoffe mir eigentlich dadurch nichts - erst einmal muss ich herausfinden, ob wir Recht haben. Hätten wir solch eine Info vorher gehabt, wäre die Bau- und Finanzplanung nämlich anders gelaufen. Ab hier kostet es unnötig Geld, welches nicht eingeplant ist. Klar haben wir einen Puffer - allerdings wäre es sehr ärgerlich, wenn ein Großteil schon dafür darauf gehen würde.
 
Zuletzt aktualisiert 23.01.2025
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