H
HubiTrubi40
Hallo zusammen,
ich hab jetzt mal diesen Thread aufgemacht, damit ich nicht an verschiedenen Stellwn über dasselbe Objekt spreche.
Hatte jetzt nochmals über WEG und Sondernutzung des Gartens gelesen. Die Gärten sind ja unterschiedlich gross (der von dem RMH ist am kleinsten). Wie funktioniert das?IIst das über eine Teilungserklärung geregelt? Wie ist es denn wenn meine Kinder einen Aufstellpool im Garten wollen. Muss ich da die WEG fragen? Baum pflanzen bzw. Irgendwann die Thuja auf dem von mir dann beanspruvhten Gartenteils bebötigt die Zustimming der beiden anderen Parteien?
Mit dem Riss in der Wand den ich in dem anderen Thread erwähnt hatte, habe ich nun auch nochmal recherchiert. Das kann wohl tatsächlich auftreten bei einem Mischmauerwerk. Solche Risse nehmen nach oben hin zu. Daher kann das schon hinhauen da die Risse ja nur im Dachgeschoss zu sehen sind.dafür dort sehr deutlich.
Dann habe ich noch das Problem, dass ich nicht genau weiss wo man dort die Fahrräder und Mülltonnen unterbringen soll. Es gibt ein Carportund einen Stellplatz. Beides an der Strasse. Dürfte man eine Fahrradgarage auf den Stellplatz stellen (wir haben 4 Räder und 1 EBike). Müsste also bisschen größer sein. Die Mülltonnen evt. Unters Carport oder so. Müsste aber wohl mit den anderen abgesprochen werden vermute ich. Gilt eine Fahreadgarage schon als bauliche Veränderung?
Sorry für die vielen Fragen. Grüsse Hubi
ich hab jetzt mal diesen Thread aufgemacht, damit ich nicht an verschiedenen Stellwn über dasselbe Objekt spreche.
Hatte jetzt nochmals über WEG und Sondernutzung des Gartens gelesen. Die Gärten sind ja unterschiedlich gross (der von dem RMH ist am kleinsten). Wie funktioniert das?IIst das über eine Teilungserklärung geregelt? Wie ist es denn wenn meine Kinder einen Aufstellpool im Garten wollen. Muss ich da die WEG fragen? Baum pflanzen bzw. Irgendwann die Thuja auf dem von mir dann beanspruvhten Gartenteils bebötigt die Zustimming der beiden anderen Parteien?
Mit dem Riss in der Wand den ich in dem anderen Thread erwähnt hatte, habe ich nun auch nochmal recherchiert. Das kann wohl tatsächlich auftreten bei einem Mischmauerwerk. Solche Risse nehmen nach oben hin zu. Daher kann das schon hinhauen da die Risse ja nur im Dachgeschoss zu sehen sind.dafür dort sehr deutlich.
Dann habe ich noch das Problem, dass ich nicht genau weiss wo man dort die Fahrräder und Mülltonnen unterbringen soll. Es gibt ein Carportund einen Stellplatz. Beides an der Strasse. Dürfte man eine Fahrradgarage auf den Stellplatz stellen (wir haben 4 Räder und 1 EBike). Müsste also bisschen größer sein. Die Mülltonnen evt. Unters Carport oder so. Müsste aber wohl mit den anderen abgesprochen werden vermute ich. Gilt eine Fahreadgarage schon als bauliche Veränderung?
Sorry für die vielen Fragen. Grüsse Hubi