Y
ypg
Nein. Eigentlich ist die Vollgeschossigkeit in jedem Bundesland klar definiert. Das gilt dann auch für Keller.Davon würde ja abhängen, wie weit der Keller rausschaut, korrekt?
Um das Nachbarbaugebiet und die 0,8 bewerten zu können, müsste man mehr von dem Gelände wissen. Sicherlich hattest eine gewisse Logik, auch wenn sie nicht gleich greifbar ist.
Dann bin ich gespannt, wie es bei Euch sein darf.