Riesiges Erbschaft-Projekt steht bevor

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C

cschiko

Enterben heißt aber nicht, dass ihr nichts zusteht! Der Pflichtteil steht ihr auch dann noch zu, klar das sind "nur" 50% von ihrem eigentlich Erbteil, aber ganz nebenbei muss dies die Oma auch wollen.

Das Ganze ist auf jeden Fall eine sehr schwer planbare Kiste UND wie auch schon angemerkt wurde, sollte die Oma dann auf staatliche Hilfe angewiesen sein, dann tritt auf jeden Fall der Staat an euch heran. Da schützt das verschenken nicht!
 
C

charli

Bei sowas habe ich ja ein ganz schlechtes Gefühl, vor allem gegenüber der Tante, die da regelrecht ausgebootet werden soll. Hat sie vielleicht auch Kinder, die indirekt von dem geplanten Vorgehen betroffen wären?
Wir kennen den Konflikt nicht, aber er wird dadurch, dass die Tante quasi übergangen wird, sicher nicht kleiner.

Und im Falle einer Pflegebedürftigkeit der Oma, werden ja, wenn die Rente nicht reicht und der Staat einspringen muss, die Kinder herangezogen, also deine Mutter und deine Tante. Die wird sich dann freuen...

Bei deiner Planung wäre ja auch noch wichtig, ob du denn das geplante Haus auf dem 1. Grundstücksteil aus vorhandenen Mitteln bezahlen kannst. Wenn nicht, wirst du die Mieteinnahmen daraus für den Kredit brauchen und nicht zum verdienen von Eigenkapital verwenden können.
 
B

Bornheimer

Keiner will die Tante übergehen. Sie soll vernünftig ausgezahlt werden. Wir glauben, dass es so für sie sogar auch die beste Lösung ist. Sie kann uns unter keinen Umständen ausbezahlen und körperlich ist sie nicht in der Lage so ein großes Grundstück zu verwalten. Sie hat auch noch nie den Anschein gemacht, Interesse an dem Haus/Grundstück zu haben. Ein Geldregen wäre für sie also sicherlich auch das Beste. So schätze ich das aktuell ein. In 2 Wochen bin ich schlauer.

Für das Haus auf Grundstück 1 wäre natürlich eine Finanzierung vorgesehen. Ob dann allerdings nochmals eine Finanzierung für die Auszahlung der Tante am Tag X möglich ist, habe ich vielleicht zu naiv angegangen.

Schwierig, schwierig. Also für mich steht nun fest: in 2 Wochen herausfinden was die Tante will. Hat sie kein Interesse am Haus und will Geld -> Gang zum Notar und bestmögliches Szenario finden (also ob Schenkung, Alleinerbe, etc.). Wenn Sie nicht ausbezahlt werden möchte (aus welchen Gründen auch immer), wird das ein Drama in mehreren Akten.
 
N

Niederbayer

Hallo, am besten ist du gehst zu einem Fach-Anwalt und lässt dich da beraten um alles rechtlich unanfechtbar zu machen. Und ganz wichtig! Vor dem Gang zum Notar sollte ein ärztliches Gutachten über den Zustand deiner Oma erstellt werden. Hier geht es um viel Geld und ich spreche aus Erfahrung dass sich beim Erbe viele nachher betrogen fühlen - und wenn es sich nur um 0,0000000001 ct handelt.

Das eine Denkmalgeschütze Scheune viel Wert ist denke ich mal nicht. Kommt auf den Zustand an. Eine unbebaute Fläche hat wahrscheinlich einen Verkehrswert von den genannten 220€. Dies ist meist bei bebauten Flächen kleiner. Daher würde ich das Grundstück schätzen lassen und nicht pi x Daumen schätzen. Hier kommt es auch stark auf die im Grundbuch eingetragenen Lasten an. Noch ein.kleiner Tipp: ein eingetragenes Wohnrecht senkt den Verkehrswert einer Immobilie gefühlt sehr stark. Kann aber auch nach hinten los gehen wenns mal um Heimkosten geht.


Mehrere kleine Punkte hätte ich noch:

Wenn deine Oma wegen dem Erbe mit ihren Töchtern redet sollte keinesfalls eine Andeutung kommen dass es im Vorhinein schon geregelt ist.

Wenn es geht deine Tante sofort auszahlen lassen mit notariell geregeltem Verzicht auf das Erbe. Die Immobilienpreise steigen weiter - d.h. das Ergkapital wird größer. Danach sofort die Grundstücke übertragen da wert steigt und Freibetrag gleich bleibt. Aber ihr müsst im Hinterkopf behalten dass eventuell Forderung vom Pflegeheim (ich hoffe es mal nicht aber es muss unbedingt berücksichtigt werden) auf euch zukommen

Spiele nicht den Mediator wenn du der Nutznießer bist. Das hat einen faden Beigeschmack


So alles ein wenig durcheinander aber es stehen viele wichtige Punkte drinnen
Gruß
 
B

Bornheimer

Hallo, am besten ist du gehst zu einem Fach-Anwalt und lässt dich da beraten um alles rechtlich unanfechtbar zu machen. Und ganz wichtig! Vor dem Gang zum Notar sollte ein ärztliches Gutachten über den Zustand deiner Oma erstellt werden. Hier geht es um viel Geld und ich spreche aus Erfahrung dass sich beim Erbe viele nachher betrogen fühlen - und wenn es sich nur um 0,0000000001 ct handelt.

Das eine Denkmalgeschütze Scheune viel Wert ist denke ich mal nicht. Kommt auf den Zustand an. Eine unbebaute Fläche hat wahrscheinlich einen Verkehrswert von den genannten 220€. Dies ist meist bei bebauten Flächen kleiner. Daher würde ich das Grundstück schätzen lassen und nicht pi x Daumen schätzen. Hier kommt es auch stark auf die im Grundbuch eingetragenen Lasten an. Noch ein.kleiner Tipp: ein eingetragenes Wohnrecht senkt den Verkehrswert einer Immobilie gefühlt sehr stark. Kann aber auch nach hinten los gehen wenns mal um Heimkosten geht.


Mehrere kleine Punkte hätte ich noch:

Wenn deine Oma wegen dem Erbe mit ihren Töchtern redet sollte keinesfalls eine Andeutung kommen dass es im Vorhinein schon geregelt ist.

Wenn es geht deine Tante sofort auszahlen lassen mit notariell geregeltem Verzicht auf das Erbe. Die Immobilienpreise steigen weiter - d.h. das Ergkapital wird größer. Danach sofort die Grundstücke übertragen da wert steigt und Freibetrag gleich bleibt. Aber ihr müsst im Hinterkopf behalten dass eventuell Forderung vom Pflegeheim (ich hoffe es mal nicht aber es muss unbedingt berücksichtigt werden) auf euch zukommen

Spiele nicht den Mediator wenn du der Nutznießer bist. Das hat einen faden Beigeschmack


So alles ein wenig durcheinander aber es stehen viele wichtige Punkte drinnen
Gruß
Besten Dank, das sind wirklich wertvolle Ratschläge.
 
11ant

11ant

Wer mehr als Peanuts hinterlassen wird und noch klar im Kopf ist, sollte als Erblasser nicht wie mit weggeworfenem Ruder auf seinen Erbfall zu treiben, sondern die Dinge noch selber regeln. Was im Erbfall noch im Vermögen des Erblassers steht, wird dann zu Erbmasse und ist dem Erbrecht unterworfen. Stiften darf man aber so lange man noch bei Trost ist alles, was man hat - um keinerlei Pflichtteile geschmälert; und was Stiftungsvermögen ist, erfährt durch den Tod der Stifterin keine neue Situation mehr. Schaut Euch auch im Stiftungsrecht benachbarter Länder um, was da an Stiftungszwecken möglich ist, einschließlich Zuwendungen an die Stifterin bis an ihr Lebensende. Als Kurator stündest Du m.E. in einer sehr viel günstigeren Position, auch für das Handeln als Ausführender des Willens der Oma noch zu deren Lebzeiten.

Ich denke das meine Mutter auf jeden Fall ihren 50% bekommen sollte und mir dann schenken sollte.
Auch diese Schenkung Deiner Mutter würde steuerlich praktisch erbschaftsgleich behandelt, und wenn Du den Freibetrag schon mit der Erbschaft ausschöpftest, wäre m.W. für die Schenkung keiner mehr übrig - auch wenn da theoretisch der Steuersatz für Dich günstiger wäre, da Du der Mutter ja eine Stufe näher verwandt bist als der Oma.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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