B
Bauherr am L
Hallo zusammen,
uns liegt von der Hochbau-Firma ein Vertrag ("VOB-Bauvertrag Kurzfassung") vor. Nur folgende Abweichungen gibt es:
- Nr. 3 "Verbindlichen Ausführungsfristen" fehlt vollständig
- Nr. 4 "Vertragsstrafen" fehlt vollständig
- Nr. 6 "Sicherheitsleistungen" fehlt vollständig
- Nr. 5 "Zahlungen" ist anders bei uns: Kein Wort von Baugesetzbuch und Einbehalt 5% statt 10% wie im Text unter dem Link
- Die BVB (Seite 3 unter dem Link) fehlt bei uns vollständig
Wir fragen uns jetzt, ob wir bedenkenlos unterschreiben können. Zum Hintergrund: wir bauen mit Architekt Leistungsphase 1-8, dieser hat uns den vom Rohbauer erstellten Vertrag zugesendet.
Insbesondere mit der Gewährleistung von vier Jahren, statt üblicherweise doch fünf? nervt etwas. Sollen wir hier auf eine Änderung des Vertrags bestehen?
Was ist mit der Abnahme, müssen wir hier eine klare Vereinbarung zur "förmlichen Abnahme" treffen? Möchten nicht, dass wir eine Frist versäumen und dann die Abnahme quasi als erfolgt gilt...
Würde mich über Ratschläge freuen.
uns liegt von der Hochbau-Firma ein Vertrag ("VOB-Bauvertrag Kurzfassung") vor. Nur folgende Abweichungen gibt es:
- Nr. 3 "Verbindlichen Ausführungsfristen" fehlt vollständig
- Nr. 4 "Vertragsstrafen" fehlt vollständig
- Nr. 6 "Sicherheitsleistungen" fehlt vollständig
- Nr. 5 "Zahlungen" ist anders bei uns: Kein Wort von Baugesetzbuch und Einbehalt 5% statt 10% wie im Text unter dem Link
- Die BVB (Seite 3 unter dem Link) fehlt bei uns vollständig
Wir fragen uns jetzt, ob wir bedenkenlos unterschreiben können. Zum Hintergrund: wir bauen mit Architekt Leistungsphase 1-8, dieser hat uns den vom Rohbauer erstellten Vertrag zugesendet.
Insbesondere mit der Gewährleistung von vier Jahren, statt üblicherweise doch fünf? nervt etwas. Sollen wir hier auf eine Änderung des Vertrags bestehen?
Was ist mit der Abnahme, müssen wir hier eine klare Vereinbarung zur "förmlichen Abnahme" treffen? Möchten nicht, dass wir eine Frist versäumen und dann die Abnahme quasi als erfolgt gilt...
Würde mich über Ratschläge freuen.