würdest du ein Auto oder ein handyvertrag mit so einem vertrag kaufen? das KANN alles wunderbar laufen, aber im falle des falles ist Nichtmal so richtig klar welches recht überhaupt anzuwenden ist. dein zukunfts ich wird bei Problemen die Augen verdrehen und sich denken "wie konnte ich das nur unterschreiben".
es muss ein Startpunkt und ein Endpunkt drinnen stehen. kann man ja auch so formulieren: "Beginn innerhalb von X Wochen nach Baugenehmigung und baufreimachung (?) des Grundstückes durch den Bauherren" "Fertigstellung spätestens x Monate nach Baubeginn, Verhinderung durch äußere umstände bzw Witterung bleiben Außen vor" (ich bin kein Jurist, hab nur mit VOB gebaut, und mir den quatsch oft genug durchlesen müssen...)
die Vertragsstrafe ist teil der VOB, ob die da im vertrag steht oder nicht (ich bin kein Jurist) - es wirkt auf mich aber so, als würde der Auftragnehmer selber nicht so genau wissen was er macht, und wollte den vertrag zu seinen Gunsten von der VOB abwandeln.
wenn 5. mit 5% einbehalt steht, steht da dann was von der 6. Sicherheitsleistung IM Text des 5.?
wenn es keine Obergrenze der Sicherheitsleistung gibt, kannst du bei jeder Zahlung 5% einbehalten, ohne Obergrenze... und mit der Schlussrechnung erst zahlen.
wenn eine ausführungsbürgschaft fehlt, Heißt das: geht die Firma pleite, bist du am Allerwertesten.
der Zweck der ausführungsbürgschaft ist es, ein zückerle für eine neue Firma als cash in de täsch zu haben, wenn die alte Insolvenz geht.
ob 4 oder 5 Jahre, das ist wurst. spätestens nach einem Jahr wird eh gestritten ob das übliche Abnutzung, Wartungsstau durch den Bauherren, verschleiß etc ist...
nur alles so als Gedanken eines nicht Juristen. ich denke, würdest du zu einem Anwalt gehen, würde er dir abraten.
wenn der Bau problemlos läuft, reicht auch ein Handschlag.