Hallo Karsten, ich verstehe, was Du meinst. Das Problem, das ich nur sehe, ist das der Mißverständnisse. Und die gibt es nun einmal auch - auch mit Ehre und unter Freunden. Man kann sich halt einfach mal mißverstehen bzw. besprochene Dinge anders in Erinnerung haben. Da geht der eine halt davon aus, dass banal gesagt, die Garagentür eben zu einer Garage gehört, der andere aber meinte, nö, tut sie nicht, weil ich ja gar nicht weiß, was euch gefällt. Im besten Fall hat man das besprochen und erinnert sich dann daran. Dann ist auch alles gut. Es geht ja auch nicht darum, dem ggü. eine böse Absicht zu unterstellen. Aber es gibt nun mal Mißverständnisse, die auch teuer werden können. Und wenn man nun einen Vertrag als nichts anderes betrachtet als ein Stück Papier, das einfach nur festhält, was vereinbart war, um eben gar keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen, dann sehe ich da null Problem mit. Bei einseitigen Verträgen bin ich voll bei Dir, bei gemeinschaftlich geschlossenen Vereinbarungen, um im Fall des Missverständnisses darauf zu schauen, was man damals besprochen hat, finde ich sie eher hilfreich als schlimm. Ist es Dir noch nie vorgekommen, dass Du eine andere Erinnerung an ein Ereignis hattest als bspw. Deine Frau? Das liegt schlichtweg daran, das Menschen auf unterschiedliche Dinge Fokussieren und diese erinnern. Das passiert halt... grob verständlich, was ich meine?