Roth Massivhaus - wer leidet noch unter inakzeptablen Wartezeiten?

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Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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WilderSueden

WilderSueden

Jedes Schwinden der Frist ohne Verschulden des Kunden oder des Bauamtes finde ich unfair.
Das würde vor Gericht vermutlich auch keinen Bestand haben. Gerade wenn der GU auch den Bauantrag macht, kann man die Zeit leicht runterlaufen lassen während der Bauherr seinen Kontostand schwinden sieht. Die Frage ist natürlich, wer es so weit kommen lässt
 
11ant

11ant

Das würde vor Gericht vermutlich auch keinen Bestand haben. Gerade wenn der GU auch den Bauantrag macht,
Darum geht es beim hiesigen TE ja gerade: daß nichts weiter geht, weil der GU zähflüssig auf den Bauantrag hinarbeitet.
Vor Gericht bedeutet die Vertragsfreiheit auch, daß jedermann auch solche Verträge schließen darf, die ihn dadurch benachteiligen, für ihn wertlose Versprechen zu enthalten. In der Ziehung seiner persönlichen Grenzlinie zwischen Gutmütigkeit und ich sachma beschränkter oder nicht voll ausgeschöpfter Klugheit und Wachsamkeit ist der Bürger Verbraucher vollkommen frei und darf sich vertrösten bis verschaukeln lassen, ohne daß ein Gericht von Amts wegen dem Spaß ein Ende zu setzen hätte. Es gibt Anwälte genug, daß sich ein Bauherr vor der Unterschrift beraten lassen (oder dieses versäumen) kann.
 
M

moeSzyslak

Klare, schriftliche Vereinbarungen wie:
Bauantrag stellen spätenstens XX Wochen nach Erfüllung aller Voraussetzungen vom BH
Baubeginn spätestens xx Wochen nach Baugenehmigung
Projektabschluss spätestens nach XX Monaten nach Baubeginn
Sollten doch eigentlich für klare Verhältnisse sorgen
Das mit dem Festpreis kann man dann auch noch einbauen zwischen den Zeitabläufen.

Es gibt hier doch bestimmt ein rechtliches Best-Practice aus Sicht des BH.
 
WilderSueden

WilderSueden

Vor Gericht bedeutet die Vertragsfreiheit auch, daß jedermann auch solche Verträge schließen darf, die ihn dadurch benachteiligen, für ihn wertlose Versprechen zu enthalten.
Wir reden hier von einem Verbraucher, der einen Vertrag mit einem Unternehmen schließt. Also Amateur gegen Profi ... entsprechend gibt es keine vollständige Vertragsfreiheit für Knieschüsse und es greift der Verbraucherschutz. Ich erinnere mich auch daran, dass ich damals - vor gut zwei Jahren - eine Liste ungültiger Klauseln von den Verbraucherzentralen o.ä. gefunden habe und der Fall war auch dabei. Leider finde ich das jetzt auf die Schnelle nicht mehr. Da es hier um eine Menge Geld geht, würde ich dem TE auch dringend eine Beratung beim Anwalt empfehlen
 
E

Egon2022

Vielen Dank für die bisherigen Rückmeldungen. Einige verwundern mich ein wenig. Natürlich kann ich hier nicht den 12-seitigen Vertrag und die 16-seitige Bauleistungsbeschreibung veröffentlichen - allein schon aus Urheberrechtsgründen. Aber ohne die Vertragskenntnis direkt zu dem Urteil zu kommen, dass hier keine justiziablen Gründe vorliegen, wir „ungeschickt“ und mehr sind, halte ich mindestens für etwas flüchtig. Laienhaft sind wir natürlich - wir haben kein Baurecht studiert - mittlerweile werden wir notgedrungen besser.

Zu den bisherigen Nachfragen:
Natürlich sind Fristen vereinbart - vier an der Zahl.
Die erste ist in einer Vertragsergänzung enthalten und betrifft die bis zu 10-monatige Dauer für die Erstellung der Bauantragsunterlagen. (nur zur Infor: nach zunächst fehlerhaften und unvollständigen Unterlagen, war der Bauantrag nach "schon" nach 9 Monaten vollständig beim Bauamt vorliegend)
Die zweite ist die Festpreisbindung von 12 Monaten.
Die dritte ist eine 30-Werktage-Frist nach Vorliegen aller Baubedingungen bis mit dem Bau begonnen werden muss.
Die vierte ist eine Bauzeit von 10 Monaten.
Für alle anderen Leistungen gilt gemäß des Baugesetzbuch §271, dass diese sofort fällig sind.

Zur Festpreisgarantie, 11ant und moeSzyslak:
Ja, du (11ant) hast Recht. Die Festpreisgarantie von Roth ist praktisch wertlos, weil allein mit der Zeit der Bauantragstellung (10 Monate) zzgl. selbst einer optimalen Genehmigungsdauer von 6 Wochen, die wohl einige Berliner Bauämter erreichen und den 30 Werktagen Zeit bis zum Baustart der Garantiezeitraum überschritten wird. Das ist ein Punkt, wo man den mündlichen Aussagen von Roth, denen wir Glauben geschenkt hatten, nicht trauen sollte. Die Optionen, die man dann hat sind unterschreiben oder einen anderen Bauträger finden. Bisher empfehlen wir Option B.

Zu den Verträgen:
Justiziabel ist unser Fall daher, da es für die Erstellung der Bauausführungsplanung und der Statik keinen vereinbarten Zeitraum gibt oder anders formuliert: Wir haben dem Auftragnehmer hier nicht eingeräumt, wie beim Bauantrag 10 Monate Zeit zu haben. Damit gilt, dass die Leistung sofort fällig wird (s.o.) zzgl. eines angemessenen Zeitraums, den die Erstellung in Anspruch nimmt. Wir warten mittlerweile 1 Jahr und 6 Monate darauf, dass Roth diese Unterlagen erstellt (#12MonatePreisgarantie). Das ist (zum Glück nicht nur) unserer Auffassung nach nicht angemessen. Vertraglich ist dies insbesondere daher unzulässig, da Bauverträge ein Fertigstellungsdatum enthalten müssen oder einen Zeitraum für die Erstellung der Leistung.
In diesem Fall wäre man ja auf Rothes Gnaden angewiesen, dass sie die Statik-Unterlagen (die Voraussetzung für den Beginn der 30 Tage Frist bis Baubeginn sind) nicht bis in alle Ewigkeit zurückhalten, um die nächste Frist nicht in Gang zu setzen.
Auf unsere damalige Fristsetzung reagierte Roth übrigens mit einem umfangreich ausformulierten Ablehnung, dass unsere Angaben „irrelevant seien“, die Sachlage „erschöpfend erörtert“ sei und es halt „so lange dauert, wie es dauert.“ Nun ja.

Was sich daraus ergibt und wir suchen:
Falls jemand einen guten Anwalt kennt, nehmen wir natürlich weitere Empfehlungen entgegen. Ansonsten sind wir über den Bauherren-Schutzbund aber fündig geworden.
Da naheliegend erscheint, dass Roth hier mehr Aufträge angenommen als Kapazitäten aufgebaut hat, suchen wir weitere Bauherren, die unser Schicksal teilen und ebenso Schadensersatzansprüche geltend machen müssen / dies planen. Denn diese These ist nur naheliegend, würde aber sicherlich vor Gericht untermauert werden können, wenn wir kein Einzelfall sind. Natürlich wären wir auch ergebnisoffen an Erfahrungsberichten interessiert, von Bauherren von Roth, die im Jahr 2021 ihren Bauvertrag unterschrieben haben und es geschafft schon haben einen ersten Stein gemauert zu bekommen.
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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