Sauna mit Grenzbebauung..........

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Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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H

HilfeHilfe

Hallo sorry @Escroda ich sortiere mich noch mal also . Wir wohnen in Hessen und das hiesige Bauamt möchte eine schriftliche Bauanzeige wenn wir auf die Grenze setzen wollen . Inklusive der Pläne wie groß die Sauna wird ( ab 30 m3 müssten wir ja Bauantrag stellen, sind aber drunter) und Zustimmung der Nachbarn . Die Sauna wird mit Elektroofen gestellt. 3 von 4 Nachbarn hat das unterschrieben, ein älterer will erst unterschreiben wenn geklärt wird ob die Sauna ins Grundbuch kommt . Es nichts massives sondern ganz normal Holz. Da er vor 80 Jahren Bauinginuer war respektiere ich die Anmerkungen und mach schlau was er meint . Weil so richtig konnte er es mir nicht erklären . Ich solle mal das Bauamt kontaktieren unnu
 
H

haydee

Ich hatte Gestern auch an Sauna gedacht. Ich hatte überlegt welchen Aufguss ich draußen auf die Steine kippe
 
E

Escroda

ich sortiere mich noch mal
Ich beginne zu verstehen. Da deine Saunahütte unter 30m³ Rauminhalt bleibt, kein Aufenthaltsraum ist (Die Finnen sehen das anders) und ein Elektroofen keine Feuerstätte ist, ist sie nach §63 Anlage I 1.1 HBO genehmigungsfrei.
Anders als in NRW privilegiert die Landesbauordnung in Hessen derartige Gebäude abstandsflächenrechtlich aber nicht. Da in deinem Fall überwiegend nachbarschaftliche und keine öffentlichen Interessen berührt werden, verzichtet die Behörde auf eine öffentlich-rechtliche Sicherung der Abstandsflächen nach §6 Absatz 2 Nr. 2. Stattdessen strebt sie die Zulassung einer Abweichung nach §73 HBO an. Zur Vereinfachung des behördlichen Vorgangs, verlangt sie die Beibringung der nachbarlichen Zustimmungen nach §71 Absatz 2.
Weil so richtig konnte er es mir nicht erklären .
Dann sollte er noch mal einen Erklärungsversuch starten. Was genau möchte er mit der Grundbucheintragung bezwecken? Für mich ist nur eine Grunddienstbarkeit denkbar, welche sein Grundstück belastet und deins begünstigt. Wenn er daraus nicht regelmäßig Ansprüche ableiten will - was übrigens dann auch noch gesondert formuliert werden müsste - bringt die Eintragung IMHO nur Nachteile. Der Vorschlag des Bauamtes ist für alle Beteiligten das Einfachste und Kostengünstigte; Nachteil: Dein Recht ist zunächst einmal nicht erkennbar, da es nur in deiner Bauakte schlummert. Weder Einsicht ins Baulastenverzeichnis noch ins Grundbuch fördert es zu Tage. In 20 Jahren könnte das mal zu Missverständnissen führen.
Ich solle mal das Bauamt kontaktieren
Was sollst Du da? Er müsste sich das dort mal erklären lassen.
Schwierig. Du willst eine Unterschrift von ihm. Er gibt sie nur unter einer unverständlichen und nicht näher erklärten Voraussetzung. Da hilft wohl nur reden, aufklären, erklären, Missverständnisse vermeiden.
 
N

nix zu schwör

Erst einmal mit dem Bauamt klären, ob dieses einen Eintrag im Baulastenverzeichnis haben möchte.
Du kannst die Baulast auch als Vorteil verkaufen, indem du eine Anbaubaulast anstrebst, damit erwirbt dein Nachbar sogar ein Recht.
Wie du allerdings eine Grenze zu 4 Nachbarn an einer Grenzseite haben kannst, verstehe ich nicht so ganz. Es geht doch nur um die betroffenen Nachbarn nach dem Grundbuchauszug.

Zudem handelt es sich nicht um ein Gebäude sondern nur eine bauliche Anlage, somit ist keine Abstandsfläche gegeben.
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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