Sauna mit Grenzbebauung..........

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Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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E

Escroda

Nur weil du ein Gesetz nicht verstehst, heißt es nicht, dass es andere nicht verstehen.
Hi hi, da haben Dir deine Spiegelneuronen aber einen Streich gespielt.

Macht aber nichts; du hast ja noch Gelegenheit zu erläutern, warum eine Saunahütte kein Gebäude ist und was der neunte Absatz des §6 der HBO mit Abstandsflächen zu den Nachbargrenzen zu tun hat.

In Hessen besteht kein weiteren Aufwand, dass Bauamt selbst hat i.d.R. mit der Liste gar nichts zu tun.
Sorry, der Satz überfordert in der Tat meinen Verstand.
 
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